Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 18Fedlex · Ergebnisbericht
Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4
Auto-Schweiz teilt mit, dass die im Rahmen der Totalrevision vorgesehene zeitliche Gleichschaltung mit der EU bezüglich der Einführungsmodalitäten zu den abgesenkten CO2-Zielen für Personenwagen von ihnen nicht akzeptiert werden könne.
Die Economiesuisse merkt an, dass die Coronakrise die Erfüllung der Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge erschwere, da die für die Erfüllung notwendigen emissionsarmen Fahrzeuge in zu geringem Masse verfügbar seien (ähnliche Äusserungen anderer Teilnehmer in Ziffer 2.3). Dass die Importeure deshalb Sanktionen zahlen müssten, wird negativ beurteilt, da sie kein Verschulden hätten und Entwicklungen im Ausland zur Nichterfüllung führen würden. Diese Aspekte sollten bei der Festlegung von Sanktionen berücksichtigt werden. Der TCS, Auto-Schweiz, Strasseschweiz und die SVP teilen die Einschätzung, dass aufgrund der Coronakrise die Erfüllung der Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge schwieriger werde. Die SVP fordert, dass dies Folgen auf Gesetzes- und Verordnungsstufe nach sich zieht. Viele Mitglieder der Klima-Allianz widersprechen hingegen der Ansicht, dass die Coronakrise die Erfüllung der Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge erschwere und fordern deshalb, dass die Vorschriften nicht gelockert werden. Der Kanton Schaffhausen wehrt sich gegen eine im Raum stehende Forderung, dass in den Jahren 2020 und 2021 auf die Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge verzichtet wird. Die gleiche Ansicht hat der Kanton auch bezüglich der anderen klimapolitischen Instrumente, sollten zu diesen solche Forderungen aufkommen.
Der VFAS ist genau wie der SGV der Ansicht, dass die Umsetzung der Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge in der Schweiz strenger sei als in der EU, insbesondere im Vergleich zu den Nachbarstaaten, weil in der EU in einigen Mitgliedstaaten die Nachfrage nach kleineren Fahrzeugen vergleichsweise höher sei, was die Durchschnittswerte beeinflusse. Ausserdem sei in der Schweiz die Kaufkraft höher und die spezielle Topografie zu berücksichtigen. Aufgrund dieser Punkte müsse die Verordnung so ausgestaltet werden, dass ein «equal level of ambition» im Vergleich zu EU erreicht werden könne, was laut den beiden Verbänden mit spezifischen Einführungsmodalitäten getan werden könne. Sollte es in der Schweiz zu hohen Sanktionen kommen, hätte dies sehr negative gesamtwirtschaftliche Folgen. Auch Auto-Schweiz bedauert, dass die Schweiz strengere Anforderungen als der Rest von Europa beschlossen habe.
Mehrere Teilnehmer äussern sich zu Artikel 27, zu welchem in der Vorlage keine Änderungen vorgesehen waren. Umstritten ist dazu erstens, dass 2021 und 2022 nicht die ganze Neuwagenflotte für die Berechnung der CO2-Emissionen dieser Flotte berücksichtigt werden soll («Phasing-in») und zweitens, dass in diesen Jahren Fahrzeuge mit Emissionen von weniger als 50 Gramm CO2/km mit einem Faktor grösser als 1 angerechnet werden können («Supercredits»). Diese beiden Regelungen erleichtern das Einhalten der Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge. Viele Mitglieder der Klima-Allianz und
Swisscleantech möchten, dass sowohl das Phasing-in als auch die Supercredits ab dem Jahr 2021 nicht weiterlaufen. Sie merken an, dass Elektrofahrzeuge bereits davon profitieren, dass die CO2-Emissionen aus der Stromproduktion nicht angerechnet werden. Swisscleantech relativiert ausserdem die Bedeutung der Sanktionsbeträge, welche die Importeure und Emissionsgemeinschaften möglicherweise zahlen müssen, viele müssten nämlich gar nichts bezahlen und andere laut Swisscleantech nur verhältnismässig geringe Beträge. Die KVU, der Schweizerische Städteverband und die Kantone Zürich, Graubünden, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden und Glarus sind der Ansicht, dass im Jahr 2022 die ganze Flotte einberechnet werden soll. Bezüglich der Supercredits plädieren sie für die Faktoren 1,5 (statt 1,67) im Referenzjahr 2021 und für 1 (statt 1,33) im Referenzjahr 2022. Der Kanton Luzern, die SP und die GRÜNEN möchten schon im Referenzjahr 2021 100 Prozent der Flotte berücksichtigen und bei den Supercredits den Faktor auf 1 reduzieren. Die GLP fordert die Streichung von Artikel 27 Absatz 2 und 3, was ebenfalls die Abschaffung von Phasing-in und Supercredits bedeutet. Auch der Kanton Waadt kritisiert das Phasing-in und die Supercredits. Der Kanton Genf erwähnt, dass die Emissionsreduktionsziele beim Verkehr eher erreicht werden könnten, wenn der Anteil der berücksichtigen Fahrzeuge erhöht werden würde und schlägt dazu im Sinne eines Beispiels 95 Prozent für das Jahr 2021 und 100 Prozent für das Jahr 2022 vor. Die EVP ist allgemein der Ansicht, dass es bei den Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge zu viele Schlupflöcher und Ausnahmen gäbe. Ökostrom Schweiz bemerkt, dass ihrer Ansicht nach die Verordnungsrevision nicht dazu führen dürfe, dass die Wirkung der Emissionsvorschriften für Neufahrzeuge
18/26 BAFU-D-CB3D3401/473