Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten

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Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4

1 Einführung

Die Schweiz fördert seit dem 1. Juli 2008 umweltschonende Treibstoffe über Steuererleichterungen. Die entstehenden Steuerausfälle müssen gemäss Gesetz über den Benzinsteuersatz ausgeglichen werden. Diese Erleichterungen von der Mineralölsteuer (MinöSt) waren jedoch gemäss dem Mineralölsteuergesetz vom 21. Juni 19961 (MinöStG) bis zum 30. Juni 2020 befristet. Am 27. Februar 2017 reichte Thierry Burkart eine parlamentarische Initiative (Pa.Iv. Burkart)2 zur Verlängerung der Steuererleichterungen bis 2030 ein.

Weil sich die parlamentarischen Beratungen zur Totalrevision des CO -Gesetzes nach 20203 verzöger-

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ten, so dass ein Inkrafttreten frühestens auf 1. Januar 2022 möglich ist, beschloss das Parlament gestützt auf die Pa.Iv. Burkart am 20. Dezember 20194 neben einer Verlängerung der Steuererleichterungen für biogene Treibstoffe bis Ende 2023 auch eine Teilrevision des CO2-Gesetzes, um eine Regulierungslücke zu verhindern. Diese Teilrevision umfasst ein Verminderungsziel von 1,5 Prozent für das Jahr 2021 gegenüber 1990 sowie die Verlängerung folgender bis Ende 2020 befristeten Instrumente: Kompensationspflicht für die Importeure von fossilen Treibstoffen, die in Kombination mit den Steuererleichterungen zu einer bedeutenden Zunahme des Absatzes von biogenen Treibstoffen geführt hat,

das Emissionshandelssystem (EHS) und die CO2-Abgabebefreiung mit Verminderungsverpflichtung. Mit der Annahme der Pa.Iv. Burkart am 20. Dezember 2019 wurden die CO2-Abgabebefreiung und die Kompensationspflicht für fossile Treibstoffimporteure im CO2-Gesetz um ein Jahr bis Ende 2021 verlängert. Das EHS wird hingegen zeitlich nicht beschränkt, da das Parlament mit der Annahme der Verknüpfung des EHS mit demjenigen der EU5 einer Weiterentwicklung des Instruments in Anlehnung an das EHS der EU bereits zugestimmt hat.

Die in der Vernehmlassung zur Diskussion gestellte Revision der Verordnung über die Reduktion der CO2-Emissionen (CO2-Verordnung) setzt die im Rahmen der Pa.Iv. Burkart beschlossene Teilrevision des CO2-Gesetzes um. Interessierte Kreise waren dazu eingeladen, sich innerhalb der vorgegebenen Frist ab (4. Mai bis 25. August 2020) zur Teilrevision der CO2-Verordnung zu äussern. Die Ergebnisse dieser Vernehmlassung werden im vorliegenden Bericht zusammengefasst.

1 SR 641.61

2 17.405 Pa.Iv. Burkart. Verlängerung der Befristung der Steuererleichterungen für Erdgas, Flüssiggas und biogene Treibstoffe

3 BBl 2018 247

4 BBI 2019 5713

5 BBl 2018 411 2/26 BAFU-D-CB3D3401/473