Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/21: Teilrevision der Verordnung über die Reduktion der CO<sub>2</sub>-Emissionen (CO<sub>2</sub>-Verordnung) · 26 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 9Fedlex · Ergebnisbericht

Aktenzeichen: BAFU-233.11-1849/4/4

Artikel 55

Es hat sich niemand explizit zu Artikel 55 geäussert.

Artikel 55b

Es hat sich niemand explizit zu Artikel 55b geäussert.

Artikel 55c

Es hat sich niemand explizit zu Artikel 55c geäussert.

Artikel 55d

Es hat sich niemand explizit zu Artikel 55d geäussert.

Artikel 56

Es hat sich niemand explizit zu Artikel 56 geäussert.

Artikel 60

Es hat sich niemand explizit zu Artikel 60 geäussert.

Artikel 75

Mehrere Teilnehmer kritisieren die Möglichkeit, Emissionsminderungszertifikate an die Erfüllung der Verminderungsverpflichtungen anrechnen zu lassen. Es sind dies die Kantone Zürich, Glarus, Graubünden, Appenzell-Innerrhoden, Appenzell-Ausserrhoden und Basel-Landschaft und die KVU, welche alle mit der Gleichbehandlung im Vergleich zu den EHS-Teilnehmern argumentieren. Viele Mitglieder der Klima-Allianz und die SP sprechen sich dafür aus, dass ausländische Zertifikate 2021 nur angerechnet werden können, wenn die Regeln des Übereinkommens von Paris (ITMO-Transfer und Corresponding Adjustment) eingehalten werden.

Artikel 79

Act kritisiert das Vorhaben, dass die beauftragte private Organisation veröffentlicht werden soll. Es wird befürchtet, dass einige Beratungsunternehmen dies dafür ausnutzen könnten, ausgewählten Kunden qualitativ minderwertige Angebote anzubieten.

Artikel 89

In der Vorlage ist eine Erhöhung des Kompensationssatzes von 10 Prozent auf 12 Prozent vorgesehen. Diese Erhöhung wird in einigen Stellungnahmen begrüsst (KVU, Verband Fernwärme Schweiz, FDP, Ökostrom Schweiz, Travail Suisse, Kantone ZH, GL, FR, AR,), in anderen kritisiert (SGV, Economiesuisse, TCS, SVP), zum Teil wird 11 Prozent vorgeschlagen (KliK, mehrere Unternehmen, Avenergy, Strasseschweiz, Carbura, AGVS), andere fordern eine stärkere Erhöhung auf (zum Teil mindestens) 15 Prozent (GLP, Schweizerischer Städteverband, EVP, GRÜNE, SP, viele Mitglieder der Klima-Allianz, Schweizerischer Bauernverband, Kantone BS, BL, VD). Der Kanton Thurgau verlangt nur die Prüfung einer stärkeren Erhöhung.

Die Argumente gegen eine Verschärfungen der Kompensationspflicht, wahlweise auch bezogen auf die Artikel 12, 90 und 91, welche zusammen mit dem höheren Kompensationssatz die Erfüllung der Kompensationspflicht erschweren würden, sind die dadurch drohenden Strafzahlungen, die insbesondere im Angesicht der Coronakrise besonders negativ seien (zu letzterem Avenergy, AGVS, Economiesuisse, TCS, SVP, Strasseschweiz, Centre Patronale) und der im Vergleich zu anderen klimapolitischen Instrumenten laut mehreren Teilnehmern zu hohe Beitrag der Kompensationspflicht an das Reduktionsziel des Jahres 2021. Biofuels Schweiz teilt mehrere dieser Kritikpunkte, könnte aber 12 Prozent akzeptieren, sofern Bescheinigungen aus den Vorjahren angerechnet werden könnten. Ansonsten ist Biofuels Schweiz der Meinung, dass die Kompensationspflicht von vornherein nicht erfüllt werden könne, was verfassungswidrig sei.

9/26 BAFU-D-CB3D3401/473