Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2020/28: Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) · 28 Seiten

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5.11 Artikel 21

Absätze 1 und 2

Die Suva und EKAS sind der Meinung, dass der Begriff «mobil» im Zusammenhang mit Leiter nicht geläufig ist. Der Begriff «tragbar» wird sowohl von der Suva als auch von den umliegenden europäischen Ländern verwendet. Auch für den SBV, metal.suisse und suissetec ist mobil durch tragbar zu ersetzen. Für den SBV und metal.suisse geht es hier um die Verhältnismässigkeit und keineswegs darum, ob die Leiter aus Gründen der Sicherheit das bessere Arbeitsmittel ist. Die Leiter verfügt über keinen Seitenschutz und wird daher aus sicherheitstechnischer Betrachtung nie geeigneter sein. Die Wahl fällt auf die Leiter, weil diese auf Grund der Dauer aus Sicht der Verhältnismässigkeit die bessere Wahl ist. suissetec und HBCH beantragen, Absatz 1 zu streichen, da der Einsatz der Leiter bereits in der Gefährdungsermittlung in Art. 3 und 4 berücksichtigt ist. Um die Eignung der Leiter in Bezug auf Sicherheit zu verbessern, könnte der Nachweis einer Instruktion verlangt werden. Der Einsatz der Leiter muss bis zu einer Absturzhöhe von 2m grundsätzlich möglich sein. Abs. 2 sollte dann die Einsatzdauer klarer spezifizieren. Für HBCH sollte der Einsatz der Leiter bis zu einer Absturzhöhe von 3m grundsätzlich möglich sein.

Der SGB, syna, Travail.Suisse, unia, und SP unterstützen, dass neu festgehalten wird, dass Arbeiten von mobilen Leitern nur dann ausgeführt werden dürfen, wenn kein anderes Arbeitsmittel in Bezug auf Sicherheit besser geeignet ist.

Der Verband Schweizerischer Unternehmen für Decken- und Innenausbausysteme

(VSD) hält fest, dass die Regeln und Vorgaben zur Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz am meisten nützen, wenn deren Zweck und Einhaltung von den Mitarbeitenden erkannt und unterstützt werden. In ihrem Arbeitsbereich ist der vorsichtige Umgang mit Bockleitern tägliche Routine, da bei vielen Objekten (z.B. Decken in WC-Anlagen bei Sanierungen) aus Platzgründen keine anderen Arbeitsmittel eingesetzt werden können. Die Mitarbeitenden werden entsprechend geschult und dauernd sensibilisiert. Die Zeitdauer des Einsatzes auf mobilen Leitern kann gerade bei Umbauarbeiten durch den Arbeitgeber nicht gesteuert werden. Dem VSD geht diese Formulierung viel zu weit und plädiert dafür, die Verhältnismässigkeit und Auswirkungen in den einzelnen Branchen mit zu berücksichtigen. Arbeiten von mobilen Leitern aus dürfen nur von kurzer Dauer sein. Für den Verband für

Wohnraumfeuerungen, Plattenbeläge und Abgassysteme (feusuisse) stellt sich die

Frage, was denn unter kurzer Dauer zu verstehen sei. Nach Ansicht des Kantons BE dürfte der Begriff der kurzen Dauer in der praktischen Umsetzung zu Problemen führen, da er zu unbestimmt ist. Da in engen Räumen (Technikräume) nicht immer mit einem Gerüst gearbeitet

werden kann, sollte für den Schweizerischen Verein für Luft- und Wasserhygiene (SVLW)

bis zu einer Raumhöhe von 3 m der Einsatz von Leitern grundsätzlich möglich sein. Der VSBTU ist der Ansicht, dass der Begriff „mobile“ Leitern für eine sehr breite Palette von Leitern stehe: Alle nicht ortsfesten Leitern. Es gibt sehr wohl recht sicher anwendbare mobile Leitern; z.B. werden im Bahnbereich mobile Leitern (auf Schienenrollen, robust und mit einer hohen Standsicherheit) für Fahrleitungsarbeiten standardmässig eingesetzt. Die Sicherheit beim Arbeiten ist hierbei ungleich höher als z.B. bei tragbaren Bockleitern. Für den VSE müssen Arbeiten von mobilen Leitern aus weiterhin zulässig sein, sofern sie «den gegebenen Verhältnissen angemessen» sind.

Absatz 3

Baukader Schweiz kann sich das bei einer 3 m Leiter nicht vorstellen und beantragt daher, diesen Absatz zu streichen. Bei Montagearbeiten von Wand, Dach- und Deckenelementen müssen erst ab 3 m Massnahmen gegen Absturz getroffen werden. Es muss daher für HBCH möglich sein, bei solchen Arbeiten, wie auch z.B. beim Be- und Entladen von Elementen auf Pritschen, tragbaren Leitern ohne Absturzsicherung bis 3 m einzusetzen.