Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2020/28: Verordnung über die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Bauarbeiten (Bauarbeitenverordnung, BauAV) · 28 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 8Fedlex · Ergebnisbericht
Charpenterie, d’Ebénisterie et de Menuiserie (FRECEM) le fait d’abaisser la hauteur de 3
à 2 m a un effet doublement pervers : les sécurités sont souvent très compliquées à mettre en place, ne sont pas ergonomiques et leur utilisation est malheureusement souvent négligée par les ouvriers. Gebäudehülle Schweiz (GH-CH) teilt mit, dass von ihrer Seite keine relevanten Gründe genannt werden können, die Absturz-sicherungsmassnahmen weiterhin bei 3m zu belassen. In der aktuellen Bauarbeitenverordnung waren die Absturzhöhen bis anhin unterschiedlich definiert, daher schlagen die Schweizerische Unfallversicherungsanstalt (Suva) und EKAS vor, diese nun mit der revidierten Bauarbeitenverordnung zu vereinheit- lichen.
5. Bemerkungen zu einzelnen Bestimmungen
5.1 Artikel 6
Absätze 2 und 3
Für den SBV und metal.suisse bezieht sich die Schutzhelmpflicht auf das ganze Bauareal. Der Rohbau sei daher besser zu definieren: Vielerorts bestehe die Problematik, dass Zimmerleute oder Metallbauer das Tragen der Helme nicht als notwendig erachten, da nicht klar ist wann ein Rohbau abgeschlossen ist. Die EKAS erachtet heute als Stand der Technik, dass Arbeitnehmende im Bereich von Helikoptern einen Schutzhelm mit Kinnband tragen. Dieser Punkt sei daher unter Absatz 3 zusätzlich aufzuführen. Für SwissSafety sollte das Kinnband präzisiert werden, da die einfachen Halteriemen in diesen Tätigkeiten ungenügend sind.
5.2 Artikel 7
Der SBV, metal.suisse und der sgv fordern eine klarere Bezeichnung von Transportfahrzeugen. HBCH meint, dass in der Regel die Mitarbeiter mit einem Transportfahrzeug auf die Baustelle kommen. Das würde ja bedeuten, dass Warnkleider beim Ein- und Aussteigen aus Fahrzeugen angezogen werden müssen. Ebenso bei kurzen Auf- und Abladearbeiten, wie z.B. Werkzeugkoffer, Handmaschinen etc. Das führe aber dazu, dass bei allen Bauarbeiten generell Warnkleider getragen werden müssten. Kurze Be- und Entladearbeiten von Transportfahrzeugen sowie die Personentransporte müssten aber von dieser Pflicht ausgenommen werden. Für den Verband der Schweizerischen Baumaschinenwirtschaft (VSBM) darf bei Unterhalts- und Reparaturarbeiten an Baumaschinen auf Baustellen keine Pflicht bestehen, Warnkleider (nach EN ISO 20471) zu tragen. Die Reflexionsstreifen sind bei Schweiss- und ähnlichen Unterhaltsarbeiten ein Risiko für Verbrennungen am Körper. Ausserdem sind die Tag-reflektierende Flächen bei Unterhalts- und Reparaturarbeiten an Baumaschinen starker Verschmutzung ausgesetzt.
5.3 Artikel 8
Absatz 2
Für den SBV, metal.suisse, suissetec und HBCH soll Die Alarmierung / Notfallorganisation in der Regel über die offiziellen Notfallnummern definiert werden. Deshalb seien «wie Ärztin oder Arzt, Spital» und «der nächsten Umgebung» zu streichen. Für SwissSafety muss sich das Rettungskonzept laufend den geänderten Situationen anpassen. Es kann kein einmaliger Akt sein. Nach Meinung von Seilarbeit Schweiz reicht im Bereich Arbeiten mit PSAgA diese Pauschalaussage nicht aus. Es braucht eine Spezifizierung bezüglich der erforderlichen Kompetenzen.