Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/42: Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» · 20 Seiten
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3.2 Geplante Entwicklungen in den von der Initiative betroffenen Politikbereichen
3.2.1 Tierschutz
Die Tierschutzgesetzgebung wird regelmässig den laufenden Entwicklungen und Erkenntnissen angepasst. Im Moment sind folgende Themen in Bearbeitung:
- Ersatz von Kohlendioxid (CO2) zur Betäubung bei der Schlachtung von Geflügel und Schweinen.
- Alternative Methoden, die einen Verzicht auf Eingriffe wie Enthornen, Kastrieren, Amputieren zum Ziel haben (z.B. impfen statt kastrieren von Ferkeln); Optimierungen der Laufstallhaltung von horntragenden Ziegen; Beschäftigung von Mastschweinen zur Vermeidung von Schwanzbeissen.
- Verbot des Tötens von männlichen Küken sobald die Geschlechterbestimmung im Ei möglich ist.
Zudem sollen im Rahmen einer gross angelegten Studie des Veterinary Public Health Institut (VPHI) der Vetsuisse-Fakultät der Universität Bern Methoden zur Erfassung und Bewertung der Gesundheit und des Tierwohls von Nutztieren entwickelt werden (Smart Animal Health). Die Studienergebnisse sollten in der ersten Jahreshälfte 2021 vorliegen. Die daraus gewonnenen Erkenntnisse sollen wiederum in die Gesetzgebung Eingang finden.
Gegenwärtig ist ein Bericht des Bundesrates in Erfüllung des Postulates 17.3967 der WBK-S in Ausarbeitung, welcher aufzeigen soll, inwieweit eine Verstärkung der Deklarationspflicht für Produkte, welche nicht gemäss den Schweizer Normen hergestellt wurden, mit den internationalen Verpflichtungen der Schweiz vereinbar wäre und inwieweit sie zu neuen Handelshemmnissen führen könnte. Dieser Bericht wird voraussichtlich bis Mitte 2020 vorliegen.
3.2.2 Weiterentwicklung der Agrarpolitik
Am 12. Februar 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Weiterentwicklung der Agrarpolitik nach 2022 verabschiedet. Darin schlägt er vor, die Gesundheit und das Wohl der Nutztiere mittels verstärkter finanzieller Anreizsysteme zu fördern. Zudem soll sich der Bund an der Finanzierung eines nationalen Kompetenz- und lnnovationnetzwerks für Nutztiergesundheit beteiligen können. Ebenfalls soll die Förderung der Tierzucht mit der Umsetzung der «Strategie Tierzucht 2030» vermehrt auf die Tiergesundheit und das Tierwohl ausgerichtet werden. Weiter soll die Förderung der graslandbasierten Milch- und Fleischproduktion stärker die betriebseigene Proteinversorgung berücksichtigen. Dadurch wird die Grösse der Tierbestände noch enger an das Standortpotenzial der Betriebe gebunden.