Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/42: Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» · 20 Seiten
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die zulässige Menge Hofdünger, die ein Betrieb mit Nutztierhaltung pro Hektare ausbringen darf, auf 3 Düngergrossvieheinheiten (DGVE, entsprechend 315 kg Stickstoff und 45 kg Phosphor). Übersteigt der Hofdüngeranfall pro Hektare diese Maximalmenge, muss der Betrieb den überschüssigen Hofdünger abgeben, was mit Umtrieben und Kosten verbunden ist und somit bremsend auf die Erhöhung der Tierbestände wirkt.
3.1.5 Raumplanungsrecht
Die zulässigen Bauten und Anlagen für die Tierhaltung in der Landwirtschaftszone werden im Raumplanungsgesetz vom 22. Juni 1979 (SR 700) und in der Raumplanungsverordnung vom 28. Juni 2000 (SR 700.1) geregelt. Zonenkonform sind Bauten und Anlagen, die der bodenabhängigen Tierhaltung oder der inneren Aufstockung dienen. Für Bauten und Anlagen, die über eine innere Aufstockung hinausgehen, können Speziallandwirtschaftszonen vorgesehen werden. Die Tierhaltung ist als bodenabhängig zu betrachten, wenn der Betrieb über eine ausreichende eigene Futtermittelbasis für seine Tiere verfügt und die Tiere nicht überwiegend mit zugekauften Futtermitteln ernährt werden.
3.1.6 Weitere angekündigte Volksinitiativen
Die gegenwärtig im Parlament hängige Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz» (nachfolgend: Trinkwasserinitiative) verlangt, dass der Tierbestand von direktzahlungsberechtigten Betrieben mit dem auf dem Betrieb produzierten Futter ernährt werden kann. Bei einer Annahme wären die meisten Betriebe mit Schweine-, Geflügel- oder Eierproduktion faktisch von den landwirtschaftlichen Direktzahlungen ausgeschlossen, weil sie in der Regel auf Futtermittelzufuhren angewiesen sind. Auch ein Teil der Betriebe mit raufutterverzehrenden Nutztieren (Kühe, Rinder, Pferde, Ziegen, Schafe) wäre betroffen, da neben dem grösstenteils betriebseigenen Raufutter meist auch noch zugekauftes Kraftfutter verwendet wird. Entweder müssten die Betriebe ihre Tierbestände reduzieren, oder sie behalten ihre bisherige Produktionsweise mit Futtermittelzufuhren bei und verzichten auf Direktzahlungen. In seiner Botschaft zu dieser lnitiative13 hat sich der Bundesrat dafür ausgesprochen, die Initiative ohne direkten Gegenentwurf oder indirekten Gegenvorschlag abzulehnen.
13 Botschaft des Bundesrates vom 14. Dezember 2018 zur Volksinitiative «Für sauberes Trinkwasser und gesunde Nahrung - Keine Subventionen für den Pestizid- und den prophylaktischen Antibiotika-Einsatz », BBl 2019 1101.