Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/42: Gegenentwurf des Bundesrates zur Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» · 20 Seiten

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Übersicht

Am 17. September 2019 wurde die Volksinitiative «Keine Massentierhaltung in der Schweiz (Massentierhaltungsinitiative)» mit 106 125 gültigen Unterschriften eingereicht. Die Initiative will den Schutz der Würde der Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung in die Verfassung aufnehmen. Dazu soll auch gehören, dass solche Tiere nicht in «Massentierhaltung» gehalten werden. Der Bund müsste Kriterien festlegen insbesondere für eine tierfreundliche Unterbringung und Pflege, den Zugang ins Freie, die Schlachtung und die maximale Gruppengrösse je Stall. Weiter müsste er bezüglich der Einfuhr von Tieren und tierischen Erzeugnissen zu Ernährungszwecken Vorschriften erlassen, die dem neuen Verfassungsartikel Rechnung tragen. Schliesslich verlangt die Initiative, dass bezüglich der Würde des Tiers Anforderungen festgelegt werden, die mindestens denjenigen der Bio-Suisse-Richtlinien 2018 entsprechen. Die neu zu erlassenden Bestimmungen sollen Übergangsfristen bis 25 Jahre vorsehen können.

Der Bundesrat hat sich am 29. Januar 2020 dafür ausgesprochen, der Massentierhaltungsinitiative einen direkten Gegenentwurf auf Verfassungsstufe gegenüberzustellen. Dieser sieht vor, den Schutz des «Wohlergehens» als allgemeinen Grundsatz für alle Tiere in die Verfassung aufzunehmen. Damit ginge er über die Initiative hinaus, die sich ausschliesslich auf Tiere in der landwirtschaftlichen Tierhaltung bezieht. Für die Nutztiere nimmt er drei zentrale Aspekte der Initiative auf: Die tierfreundliche Unterbringung, den regelmässigen Auslauf und die schonende Schlachtung. Auf die mit der Initiative vorgesehene Verankerung der privatrechtlichen Bio-Suisse-Richtlinien 2018 in der Verfassung soll dagegen verzichtet werden. Mit dem direkten Gegenentwurf will der Bundesrat dem Umstand Rechnung tragen, dass sowohl die Bevölkerung wie auch die Politik dem Wohlergehen der Tiere und den Herstellungsmethoden von Lebensmitteln eine hohe Bedeutung beimessen. Wird der direkte Gegenentwurf angenommen, wird der Bundesrat dem Parlament eine Botschaft mit Vorschlägen zur Umsetzung der neuen Verfassungsbestimmungen auf Gesetzesstufe unterbreiten.

Das Vernehmlassungsverfahren zum direkten Gegenentwurf dauert vom 12. August 2020 bis zum 20. November 2020. Die Verabschiedung der Botschaft ist für das zweite Quartal 2021 geplant. Die Volksabstimmung wird voraussichtlich im Jahr 2022 oder 2023 erfolgen.