Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 31 Seiten
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Die Qualität des RPV-Angebots ist insgesamt hoch. Dies ist das Fazit des Berichts zum Qualitätsmesssystem im regionalen Personenverkehr (QMS RPV) des Bundesamtes für Verkehr (BAV) für das Jahr 20193. In den allermeisten Fällen reisten die Passagiere in ordentlichen Bussen und Zügen, in denen selten Abfälle und Zeitungen herumlagen und das Mobiliar und die Einrichtungen in gutem Zustand und funktionsfähig waren. Dies gilt für alle Regionen der Schweiz und unabhängig von der Grösse der Betreibergesellschaft. Im Vergleich zu 2018 wurden bei der Kundeninformation und der Sauberkeit Fortschritte erzielt, doch besteht in diesen Bereichen nach wie vor das grösste Verbesserungspotenzial.
Der RPV und der Fernverkehr bilden zusammen die Basis für eine funktionierende Grundversorgung der Bevölkerung mit öffentlichen Verkehrsmitteln. Dies ist ein wichtiger Standortfaktor für die Schweiz.
Bund und Kantone bestellen die Leistungen des RPV gemeinsam
Bei fast alle Linien des RPV vermögen die Erlöse die Kosten nicht zu decken. Damit sie trotzdem angeboten werden können, leisten der Bund und die Kantone gemeinsam Abgeltungen an die Transportunternehmen (TU). Die jährlichen Abgeltungen für den RPV betragen rund zwei Milliarden Franken. Davon entfallen zwei Drittel auf Bahnangebote, ein Drittel auf Busangebote und 1 % auf Seilbahnen und auf die Schifffahrt (Basis: RPV-Angebote 2018). Der Bund übernimmt die Hälfte der ungedeckten Kosten im RPV, was rund einer Milliarde Franken jährlich entspricht. Diese Bundesmittel ermöglichen die Abgeltung von 1460 RPV-Linien, die bei 116 TU in der ganzen Schweiz bestellt werden. Der Anteil des Bundes wird unter Berücksichtigung der Bevölkerungsdichte auf die Kantone aufgeteilt (nach Art. 29b ARPV). Unter Kantonsquote versteht man die Gesamtmittel (Bundesanteil und Kantonsanteil), die einem Kanton für die bestellten Leistungen zur Verfügung stehen.
Im Bestellverfahren werden die Abgeltungen pro Linie festgelegt.
Das Bestellverfahren wird jeweils für eine Fahrplanperiode durchgeführt (entspricht zwei Fahrplanjahren, aktuell 2020/2021) und verläuft wie folgt:
Bund und Kantone (Besteller) machen den TU Vorgaben zum gewünschten Angebot (Fahrplan) sowie zu den zur Verfügung stehenden Mitteln (für 2020/2021: Ende 2018).
Aufgrund dieser Vorgaben erstellen die TU Offerten pro Linie (Offerteingabe für 2020/2021: Ende April 2019). In den Offerten werden die geplanten Kosten sowie die erwarteten Erlöse aus dem Verkauf von Fahrausweisen ausgewiesen. Das verbleibende Defizit sind die sogenannten «geplanten ungedeckten Kosten», welche von den Bestellern abgegolten werden.
3 Im Internet abrufbar unter: www.bav.admin.ch > Startseite > Aufgaben > Finanzierung > Personenverkehr > Regionaler Personenverkehr (RPV) mit Erschliessungsfunktion > Qualitätsmesssystem (Stand: 08.09.2020)