Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 31 Seiten
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ler und Linie zugewiesenen Mittel. Dies gewährleistet eine gute Transparenz bei der Ressourcenzuteilung.
Mit der Motion 13.3663 verlangt das Parlament vom Bundesrat Reformvorschläge für mehr Finanzierungs- und Planungssicherheit sowie eine Vereinfachung und Harmonisierung des Bestellverfahrens. Der Bundesrat beauftragte das UVEK im Jahr 2016, das System des regionalen Personenverkehrs unter Einbezug von EFD, Kantonen und TU zu überarbeiten. Die Reform soll die Kompetenzen bei Bestellung und Finanzierung zwischen Bund und Kantonen möglichst sinnvoll aufteilen. Überdies sollen Anreize bei den TU für unternehmerisches Handeln und Effizienzsteigerungen geschaffen werden. Der Bund hat gemeinsam mit den Kantonen und unter Einbezug der TU mehrere Varianten geprüft. Im April 2019 hatte der Bundesrat zwei Varianten zur Verbesserung des heutigen Systems in die Vernehmlassung gegeben. An seiner Sitzung vom 12. Juni 2020 hat der Bundesrat das Ergebnis der Vernehmlassung zur Reform des Bestellverfahrens im RPV zur Kenntnis genommen. Gestützt darauf hat er beschlossen, die Variante für eine punktuelle Optimierung des bisherigen Systems weiterzuverfolgen. Die entsprechende Botschaft wird dem Parlament innerhalb eines Jahres zur Genehmigung vorgelegt.