Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 31 Seiten

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3.1.3 Richtwerte für den Zeitraum 2022–2025 aus dem Finanzplan des Bundes

Im Juni 2020 gab der Bundesrat die im Voranschlag 2021 mit integriertem Aufgaben- und Finanzplan (IAFP) einbezogenen Werte und die Richtbeträge für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse bekannt. Die Zahlen wurden auf der Grundlage der neuesten Teuerungsannahmen (unter Berücksichtigung der Motion Dittli) aktualisiert. Die Teuerungsannahmen sind (Stand Dezember 2019): + 0,6 % für das Jahr 2022, + 0,8 % für das Jahr 2023, + 1 % für das Jahr 2024 und + 1 % für das Jahr 2025. Der Bundesrat beabsichtigt, das Wachstumsziel im RPV von real 1 % pro Jahr für die nächste Verpflichtungskreditperiode beizubehalten. Unter Berücksichtigung der Teuerung werden in der aktuellen Planung folgende Werte vorgesehen (Stand Juni 2020):

Total Verpflichtungs

2022 2023 20242025

Budget kredit RPV In Millionen Franken 2021 2022–2025

Werte aus dem Budget 2020 mit IAFP 1048.8 1065.7 1088.7 2154.4

Richtbeträge für die mehrjährigen

1110.6 1132.8 2243.3 Finanzbeschlüsse

Total 1065.7 1088.7 1110.6 1132.8 4397.8

Veränderung gegenüber dem Vorjahr 16.9 23.0 21.8 22.2

Nominales Wachstum gegenüber dem Vorjahr 1.6% 2.2% 2.0% 2.0%

Reales Wachstum gegenüber dem Vorjahr 1.0% 1.4% 1.0% 1.0%

Tabelle 4: Richtwerte für die mehrjährigen Finanzbeschlüsse für den RPV (Quelle: Eidgenössische Finanzverwaltung EFV, Stand Juni 2020)

Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass diese Werte entsprechend den nächsten Budgetentwicklungen, insbesondere für die Jahre 2024 und 2025, nach unten korrigiert werden.

3.1.4 Vorschlag für den RPV-Verpflichtungskredit 2022– 2025

Die Leistungen des RPV sollen für den Zeitraum 2022–2025 mit einem Verpflichtungskredit in Höhe von 4398 Millionen Franken abgegolten werden, was mit der Finanzplanung des Bundes in Einklang steht.