Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 31 Seiten
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zeigen, mit denen die Ablösung von Dieselbussen durch umweltfreundlichere Busse, die klimaneutrale Energie aus nichtfossilen Brennstoffen (z. B. Elektrobusse) verwenden, gefördert werden kann. Solange die Ergebnisse dieses Berichts nicht vorliegen, ist es nicht möglich, die Mehrkosten verlässlich und nach Sparten (Ortsverkehr, Regionalverkehr usw.) zu beziffern. Das BAV geht davon aus, dass vorwiegend RPV-Linien in den am dichtesten besiedelten Regionen von einem solchen Fahrzeugwechsel betroffen würden und weniger die ländlichen Gegenden. In der Annahme, dass die Umstellungen beim Rollmaterial über die "natürliche" Erneuerung der Fahrzeuge schrittweise erfolgen, ist das BAV der Ansicht, dass diese Beschaffungen von den Bestellern im Rahmen des üblichen RPV-Bestellverfahrens unterstützt werden können und dass es zum jetzigen Zeitpunkt nicht erforderlich ist, den RPV-Verpflichtungskredit für den Zeitraum 2022–2025 aus diesem Grund speziell zu erhöhen.
Darüber hinaus hält es der Bundesrat auch für möglich, in einem gewissen Umfang über die Anerkennung bestimmter Angebote, die derzeit vom RPV ausgeschlossen sind, auf das Anliegen einzutreten. Verschiedene Akteure haben in der Vernehmlassung zur Reform des regionalen Personenverkehrs verlangt, dass auch Freizeitverkehr und Nachtfahrangebote als RPV gelten und als solcher mitfinanziert werden sollen. Der Bundesrat möchte diese Angebote im Rahmen der geltenden Rechtsvorschriften fördern. Damit kann sich der Bund bedarfsweise an der Bestellung und Abgeltung bestimmter RPV-Linien beteiligen, aber auch an Angeboten zur touristischen Verkehrserschliessung oder der Feinerschliessung. Das sollte im Rahmen des derzeitigen Voranschlags geschehen; eine besondere Aufstockung des Kredits aus diesem Grund ist nicht vorgesehen.
Das BAV unterstützt Innovationen im RPV. Sie sollen die Effizienz und Qualität des Personenverkehrs verbessern. Das BAV plant, für diese Innovationen jährlich 5 Millionen Franken bereitzustellen, und zwar bereits für die Periode 2020–2021 im Rahmen des aktuellen Voranschlags. In der Überzeugung, dass diese Investitionen die Effizienz und die Attraktivität des öffentlichen Verkehrs steigern werden, möchte das Eidgenössische Departement für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) den Betrag von 5 Millionen Franken, d. h. rund 0,5 % des Jahresbudgets des RPV, auch in Zukunft beibehalten.
Diese Ressourcen werden vom BAV im Rahmen der für den RPV zur Verfügung stehenden Mittel zugeteilt. In einer vom BAV zwischen dem 2. April und dem 18. Mai 2020 durchgeführten Konsultation der interessierten Kreise (Kantone, öV-Branche) vertraten mehrere Kantone die Ansicht, dass dieser Betrag angesichts der klimabedingten und technologischen Herausforderungen ungenügend sei. Diese Mittel werden jedoch nicht zur grossflächigen Umsetzung innovativer Lösungen aufgewendet, vielmehr sollen sie ausschliesslich Pilotprojekten zugutekommen, mit denen Innovationen konkretisiert und erstmals an den Markt gebracht werden können. Vor dem Hintergrund, dass die Kosten für die Einführung innovativer Lösungen im Rahmen des ordentlichen Bestellverfahrens berücksichtigt werden, erachtet das BAV den Betrag von 5 Millionen Franken als angemessen.
In ihren Antworten gaben zahlreiche interessierte Kreise ihrer Sorge über die langfristigen finanziellen Auswirkungen der Covid-19-Pandemie auf den öffentlichen Verkehr nach dem Jahr 2021 Ausdruck. Der Bundesrat ist in diesem Punkt der