Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 31 Seiten
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Vollkosten RPV pro km (gesamter RPV)
14.00
13.50
13.00
12.50 Durchschnittlicher Anstieg: 1.1 %/Jahr
12.00
11.50
11.00
10.50
10.00
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018 2019
Abbildung 6: Entwicklung des Indikators Kosten pro Kilometer für den gesamten RPV, seit 2008 (Quelle: BAV)
1.1.2 Problemlage und Anlass des Finanzbegehrens
Nach Artikel 30a PBG werden die ungedeckten Kosten des bestellten Verkehrsangebots im RPV mit einem vierjährigen Verpflichtungskredit abgegolten.
Verpflichtungskredit RPV 2018–2021
Der erste RPV-Verpflichtungskredit in Höhe von 4104 Millionen Franken für die Jahre 2018–2021 wurde vom Parlament im Juni 2017 genehmigt. Dieser Kredit wurde inzwischen aus zwei Gründen angepasst: Zum einen aufgrund der Annahme der Motion Dittli (16.3705), die den Bundesrat beauftragt sicherzustellen, dass bei Verpflichtungskrediten die Teuerung nur dann ausgeglichen wird, wenn sie tatsächlich vorhanden ist. Daher werden die Werte jährlich angepasst. Zum anderen aufgrund der Folgen des «Falls PostAuto»; aus den Diskussionen geht hervor, dass die Besteller mit einer nachhaltigen Senkung der Abgeltungen für die PostAuto AG rechnen können. So wurde vereinbart, die Abgeltungen des Bundes für die Jahre 2020 und 2021 um 9 Millionen Franken pro Jahr zu senken.
Unter Berücksichtigung der tatsächlichen Werte für die Jahre 2018 und 2019 belaufen sich die für den RPV-Verpflichtungskredit gewährten Mittel für den Zeitraum 2018–2021 auf 4015 Millionen Franken, wie in der folgenden Tabelle dargestellt ist (Stand März 2020):