Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 31 Seiten

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Tarife und Teuerung

Zwecks Harmonisierung wurden die angefragten Unternehmen gebeten, in ihren Antworten die Auswirkungen der Teuerung nicht einzubeziehen und mit einem stabilen Tarifniveau zu rechnen.

Da die Tarife in die Zuständigkeit der TU fallen, kann das BAV keine kurz- oder mittelfristigen Prognosen abgeben. Dennoch beobachtet das BAV eine Tendenz hin zur allgemeinen Preisstabilität, in einigen Fällen sogar zu Preissenkungen. Die öV-Branche nahm im Mai 2019 zum Tarifniveau Stellung. Insbesondere erklärte sie, dass sie sich weiterhin für ein einfaches und attraktives Billettsortiment einsetzt und gleichzeitig das allgemeine Preisniveau beibehalten will. Ausserdem habe sie das dritte Jahr in Folge auf eine Erhöhung der Tarife verzichtet und erinnerte daran, dass in den letzten Jahren bereits wichtige Fortschritte bei den Preisen und dem Angebot erzielt wurden, wie beispielsweise durch die Einführung des Modul-Abos und der Spartageskarte oder die deutliche Erhöhung des Kontingents an Sparbilletten.

Auch bei den regionalen Tarifen ist keine Prognose möglich, da jeder der 19 Tarifverbünde in dieser Frage autonom agiert. Das BAV stellt jedoch fest, dass sich das Tarifniveau in den Verbünden meistens im gleichen Rahmen wie auf nationaler Ebene entwickelt.

Ungeachtet der wie auch immer gestalteten Tarifsituation in der Zukunft besteht keine Notwendigkeit, den Kredit aus diesem Grund anzupassen. Bei einer Tariferhöhung werden die Abgeltungen grundsätzlich nach unten korrigiert, was entweder den Abgeltungsbedarf reduzieren oder die Finanzierung zusätzlicher Angebote ermöglichen würde. Bei einer Tarifsenkung gehen die Besteller davon aus, dass der entsprechende Ausfall der Erlöse ausgeglichen wird, ohne die Höhe der Abgeltungen zu beeinflussen.

Bei der Einschätzung der Teuerung hat sich das BAV bei seiner Einschätzung nach den für die Finanzplanung des Bundes verwendeten Prognosen gerichtet.

Weitere Erwägungen

Um den Bedarf der nicht in die Umfrage eingebundenen Unternehmen (insbesondere die Busunternehmen) und mögliche kurzfristig auftretende Parameter zu berücksichtigen, ging das BAV von einer durchschnittlichen Erhöhung der gesamten Abgeltungen von 1 % (rund 10 Mio. Fr. pro Jahr für den Bundesanteil) aus. Diese Annahme entspricht jener der Vorperiode.

Mit dieser allgemeinen Annahme will das BAV den noch nicht explizit formulierten, jedoch derzeit in der Branche diskutierten Anträgen vorgreifen.

Beispielsweise könnten Vorhaben zur Beschaffung von Fahrzeugen für den RPV unterstützt werden, die weniger fossile Treibstoffe verbrauchen, was auch im Sinne der Energiestrategie 2050 im öffentlichen Verkehr10 (ESöV 2050) ist. Zur Erinnerung: Mit der Annahme des Postulates 19.300 Nichtfossilen Verkehrsträgern im öffentlichen Verkehr auf Strassen zum Durchbruch verhelfen hat sich der Bundesrat verpflichtet, dem Parlament in einem Bericht finanzielle Anreizmassnahmen aufzu-

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