Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 31 Seiten
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Die Besteller prüfen die Offerten und verhandeln diese mit den TU. Das Angebot kann sich aufgrund des Fahrplanverfahrens während dieser Phase noch ändern.
Nach der Bereinigung der Offerten schliessen die Besteller mit den TU Angebotsvereinbarungen ab. Darin werden das Angebot sowie die Abgeltungen und deren Aufteilungen auf Bund und Kantone geregelt. Bei kantonsüberschreitenden Linien beteiligen sich die betreffenden Kantone anteilsmässig.
Ab dem Fahrplanwechsel (im Dezember des Jahres vor dem betreffenden Fahrplanjahr, z. B. Dezember 2019 für das Fahrplanjahr 2020) erbringen die TU die vereinbarten Leistungen.
Die TU müssen den RPV in ihren Jahresrechnungen als eigene Verkehrssparte ausweisen und etwaige Gewinne oder Verluste daraus einer Spezialreserve zuführen (Art. 36 des Personenbeförderungsgesetzes vom 20. März 20094, PBG). Nach Artikel 37 PBG prüft das BAV periodisch oder nach Bedarf, ob die gewährten Subventionen ordnungsgemäss verwendet und die Bestimmungen der Verordnung des UVEK vom 18. Januar 20115 über das Rechnungswesen der konzessionierten Unternehmen (RKV) eingehalten werden. Nach dem «Fall Postauto» hat das BAV sein System zur Überprüfung der Einhaltung der subventionsrechtlichen Bestimmungen geprüft.
Massnahmen zur Stärkung des subventionsrechtlichen Aufsichtssystems
Nach verschiedenen Feststellungen in den Jahren 2018 und 2019 passt das BAV derzeit sein Aufsichtssystem zu den Subventionen im öffentlichen Verkehr an. Ziel dieser Neuausrichtung ist es, die korrekte Verwendung der Subventionen durch die TU besser zu gewährleisten.
Das BAV hat beschlossen, mit dem neuen Ansatz nicht mehr wie bisher zu den Entwürfen von Jahresrechnungen abgeltungsberechtigter Unternehmen Stellung zu nehmen. Dies bedeutet, dass die Verantwortung für die Erstellung und die Präsentation von korrekter Rechnungsabschlüsse klarer bei den TU liegt. Das BAV wiederum entwickelt derzeit ein neues und erweitertes Controlling im subventionierten regionalen Personenverkehr. Ziel ist es, die korrekte Höhe und die Verwendung der Subventionen umfassender zu kontrollieren, sowohl in den Offerten der Unternehmen (Planrechnung) als auch in den Jahresrechnungen. Geplant ist unter anderem, Abweichungen zwischen Budget und Jahresrechnung vertieft zu analysieren und die Zahlen aufgrund eines Benchmarking (Benchmark RPV) auf ihre Plausibilität zu prüfen.
Die Sektion Revision des BAV wird zudem zusätzliche vertiefte, stichproben- und risikoorientierte Prüfungen durchführen.
Darüber hinaus will das BAV mit der Branche zusammenarbeiten, um die Vorschriften zu erläutern und Erklärungen für die richtige Auslegung der gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere im Bereich des RPV, zu geben.
4 SR 745.1
5 SR 742.221