Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 31 Seiten

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Schliesslich hat das BAV drei neue, vor allem die Unternehmen betreffende Massnahmen umgesetzt, die durch die Änderung der RKV am 1. Januar 2020 konkretisiert werden:

- Unternehmen, deren Abgeltungen für den regionalen Personenverkehr und die Infrastruktur 10 Millionen Franken übersteigen, müssen ihre Jahresrechnung künftig ordentlich prüfen lassen.

- Unternehmen, die pro Jahr mehr als eine Million Franken an Subventionen erhalten, müssen künftig jährlich eine Spezialprüfung durch eine Prüfgesellschaft durchführen lassen, die die Zulassungsanforderungen der eidgenössischen Revisionsaufsichtsbehörde (RAB) erfüllt. Das BAV hat zusammen mit Vertreterinnen und Vertretern der Kantone, der Unternehmen, der Bundesverwaltung und des Expertenverbandes für Wirtschaftsprüfung, Steuern und Treuhand (EXPERTsuisse) einen Entwurf für eine Richtlinie zur Durchführung dieser Prüfungen erarbeitet. Elf Unternehmen wurden ausgewählt, um in der ersten Jahreshälfte 2020 Pilotprüfungen durchzuführen, damit die Richtlinie bis Ende des Jahres fertiggestellt werden kann. Diese Prüfungen werden ab dem 1. Januar 2021, d. h. für die Jahresrechnung 2020, erforderlich sein.

- Ab dem 1. Januar 2021 müssen die Unternehmen eine Erklärung der Einhaltung der subventionsrechtlichen Grundsätze abgeben.

Abgeltungen decken etwa die Hälfte der ungedeckten Kosten des RPV

Trotz der grossen Nachfrage reichen die Verkehrserlöse nicht aus, um die Kosten des RPV zu decken. Deshalb übernehmen Bund und Kantone die ungedeckten Kosten des RPV: Im Durchschnitt finanzieren die Passagiere rund die Hälfte der Kosten.

Im Jahr 2019 belief sich der Kostendeckungsgrad, d. h. der Anteil an den Gesamtkosten der RPV-Leistungen, der durch die Verkehrserlöse gedeckt wird, auf 52,1 %. Diese Rate steigt seit Jahren kontinuierlich an (durchschnittliches Wachstum von 1,1 % seit 2008).