Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 31 Seiten
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4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
4.1.1 Finanzielle Auswirkungen
Wird der Verpflichtungskredit für den RPV wie vorgeschlagen genehmigt, so ist ungeachtet der Finanzlage des Bundes eine Erhöhung der vorgesehenen Mittel im betrachteten Zeitraum möglich. Tatsächlich wird bei den beantragten Mitteln einer Steigerung von real 1 % pro Jahr Rechnung getragen, was dem vom Bundesrat für die nächste Verpflichtungsperiode festgelegten Wachstumsziel entspricht.
4.1.2 Personelle Auswirkungen
Das Projekt hat keine Auswirkungen auf den Personalaufwand des Bundes.
4.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die Kantone erhalten mit einem Verpflichtungskredit eine bessere Übersicht über die Bundesmittel, die dem RPV für einen Zeitraum von vier Jahren zugewiesen werden. Als Folge davon können sie den kantonalen Finanzbedarf im Hinblick auf die Projekte, die sie bestätigt haben möchten, besser planen.
4.3 Volkswirtschaftliche Auswirkungen
Mit dem vorgeschlagenen Verpflichtungskredit für die Jahre 2022–2025 können bestimmte Angebots- und Qualitätsverbesserungen im Regionalverkehr umgesetzt werden. Damit wird die Attraktivität des öV gestärkt und die Erschliessung des Landes verbessert. Dies wiederum wirkt sich positiv auf die Volkswirtschaft aus.
4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft
Die vorgeschlagenen Investitionen betreffen unter anderem die Erneuerung und Anpassung von Rollmaterial, um den Anforderungen des BehiG gerecht zu werden.
4.5 Auswirkungen auf die Umwelt
Mit dem vorgeschlagenen Verpflichtungskredit für die Jahre 2022–2025 können einerseits bestimmte Angebotsausbauten und andererseits Investitionen getätigt werden, die die Attraktivität des öV gegenüber dem Individualverkehr erhöhen. Darüber hinaus ist ein Budget zur Finanzierung von Innovationen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fahrzeugen und Betriebsgebäuden des RPV.