Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 31 Seiten

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2022 2023 2024 2025 Total In Millionen Franken Vorschlag für den Verpflichtungskredit RPV

1066 1089 1111 11334398

2022–2025 Entwicklung gegenüber dem Vorjahr (in %) 1.6% 2.2% 2.0% 2.0%

Tabelle 5: Vorschlag für den Verpflichtungskredit RPV 2022–2025 (Stand Juni 2020)

Mit einer Abweichung von 1,4 % gegenüber der auf den Bedürfnissen der Unternehmen basierenden Einschätzung (4462 Mio. Fr.), unter Berücksichtigung der Erfahrungen bei Halbzeit des Verpflichtungskredits 2018–2021 (ohne die Auswirkungen von Covid-19) und trotz der Unsicherheiten für den Zeitraum 2022–2025 erachtet der Bundesrat diesen Finanzrahmen als ausreichend, um dem Bedarf der künftigen Angebotsentwicklungen sowie den notwendigen Investitionsverpflichtungen zu entsprechen und um die Mittel für Innovationsprojekte nachhaltig bereitzustellen.

Er könnte bis zu einem gewissen Grad auch die Folgen von Entscheidungen auffangen, die mittelfristig getroffen werden könnten (z. B. Unterstützung bei der Beschaffung von umweltfreundlicheren Fahrzeugen, mögliche Neuanerkennung von Angeboten des RPV).

3.2 Beschreibung der Vorlage und Erläuterung der wichtigsten Bestimmungen

Bundesbeschluss über einen Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs für die Jahre 2022–2025

Der Bundesbeschluss setzt den Gesamtbetrag der Bundesmittel für den Verpflichtungskredit zugunsten des RPV für die Jahre 2022–2025 auf 4398 Millionen Franken fest.

Wie diese Beträge ermittelt wurden, ist in den Ziffern 3.1.2 bis 3.1.4 dargelegt.

3.3 Teuerungsannahmen

Die Teuerungsannahmen, auf deren Grundlage das Volumen des Rahmenkredits festgelegt wurde, sind in Artikel 2 des Bundesbeschlussentwurfs aufgeführt. Sie gründen auf dem Stand des Landesindexes der Konsumentenpreise von 101,7 Punkten im Dezember 2019, wobei die Basis «Dezember 2015 = 100 Punkte» ist. Die jährlichen Voranschlagskredite werden jeweils an die neuesten Teuerungsannahmen angepasst.