Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2020/56: Verpflichtungskredit für die Abgeltung von Leistungen des regionalen Personenverkehrs (RPV) für die Jahre 2022-2025 · 31 Seiten

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1.5 Erledigung parlamentarischer Vorstösse

Diese Vorlage steht in keinem direkten Verhältnis zu einem parlamentarischen Vorstoss.

2 Vorverfahren, Vernehmlassung eingeschlossen

Dieser Teil wird nach Abschluss des Vernehmlassungsverfahrens ergänzt.

3 Inhalt des Kreditbeschlusses

3.1 Antrag des Bundesrates und Begründung

3.1.1 Antrag des Bundesrates

Für die Abgeltung der Leistungen des RPV für den Zeitraum 2022–2025 beantragt der Bundesrat die Bewilligung eines Verpflichtungskredits von 4398 Millionen Franken.

3.1.2 Begründung: Einschätzung des Abgeltungsbedarfs für den Zeitraum 2022–2025 (auf Grundlage der von den Unternehmen geltend gemachten Beträge)

Einschätzung des Abgeltungsbedarfs für spezifische Projekte

Das BAV analysierte die bei den Unternehmen und Kantonen erhobenen Daten, um den Abgeltungsbedarf abzuschätzen und die Mittel für den RPV für die Jahre 2022– 2025 festzulegen.

Von Mai bis August 2019 hatte das BAV bei 35 Unternehmen des RPV – hauptsächlich Bahnunternehmen, die 89 Prozent der für 2019 geplanten Abgeltungen erhalten – eine Umfrage durchgeführt. 26 der befragten Unternehmen kündigten rund 90 Projekte an, die zu einer signifikanten Änderung der Abgeltungen gegenüber der Plansituation 2019 führen würden. Eine Änderung gilt dann als signifikant, wenn die (positive oder negative) Abweichung bei Projekten mehr als

500 000 Franken beträgt.

Die Unternehmen wurden gebeten ihre Ergebnisse im Rahmen der Offertgespräche 2020–2021 mitzuteilen, wodurch die Kantone miteinbezogen werden konnten.

Nach der Plausibilisierung der erhobenen Daten durch das BAV wurde eine Analyse durchgeführt. Diese zeigte einen Finanzierungsmehrbedarf für die angekündigten Projekte von schätzungsweise 207 Millionen Franken gegenüber der Plansituation 2019 (Gesamtbetrag der Abgeltungen, d. h. inklusive Beiträge von Bund und Kantonen). Der Jahresbedarf sieht wie folgt aus: