Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/124: Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets - 2. Schritt · 16 Seiten

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4 Auswirkungen

4.1 Auswirkungen auf den Bund

Die nachfolgend aufgezeigten Auswirkungen basieren auf der in 1.2 empfohlenen Teilvariante «eigenständige Anpassung des Schweizer Regelwerks». Auswirkungen in den verworfenen Varianten gemäss 1.2, welche die Vorteile der empfohlenen Vorgehensweise dieser Vorlage dokumentieren, sind ebenfalls in 1.2 zu finden.

Alle Antragsteller, Prüfstellen der Bahnbranche, das BAV und andere nationale Sicherheitsbehörden (NSB) profitieren vom Zugang zur gemeinsamen Datenplattform OSS der ERA. Dem BAV wird weiterhin die Mitarbeit in Fachgremien, der damit verbundene Wissens- und Erfahrungsaustausch und die Mitwirkung bei der Weiterentwicklung von Vorschriften und Verfahren ermöglicht; dies bindet Personalressourcen. Beim BAV verschieben sich die bisher im Rahmen der bilateralen Austausche mit anderen nationalen Eisenbahnbehörden eingesetzten Personalressourcen zugunsten der durch die ERA organisierten Netzwerken im neutralen Rahmen.

Da materiell Doppelprüfungen von harmonisierten EU-Vorschriften (TSI) im Rahmen von Zulassungen und Bescheinigungen entfallen, reduziert sich insbesondere bei Mehrländerzulassungen der zeitliche Aufwand u.a. aufgrund des Wegfalls von Abstimmungen zwischen den NSB. Andererseits ist aufgrund der bisherigen Erfahrungen mit 4RP(TP) vor allem bei einfachen Zulassungsverfahren gegenüber früher mit einem höheren administrativen Aufwand zu rechnen. Die ERA ist hier allerdings im Auftrag der EK (Budgetvorgaben) und aufgrund des Drucks der NSB der EU-Mitgliedstaaten aktuell aufgefordert, die Effizienz in den Verfahren weiter deutlich zu optimieren.

4.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Die Vorlage hat keine spezifischen Auswirkungen auf Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete. Die entsprechenden Fragen wurden daher nicht vertieft untersucht.

4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Bahnbranche (Infrastrukturbetreiberinnen, Eisenbahnverkehrsunternehmen, Fahrzeughalter und -hersteller) profitiert von harmonisierten technisch-betrieblichen Spezifikationen, Vorschriften, Verfahren und der gemeinsamen Datenplattformen ERA im Rahmen des 4RP(TP). Für die Antragsteller und die an den Zulassungsverfahren beteiligten Unternehmen bedeutet es eine effizientere Abwicklung, Transparenz und grössere Rechtssicherheit insbesondere bei Mehrländerzulassungen, für Hersteller von Fahrzeugen und anderen eisenbahntechnischen Produkten bedeutet es zudem auch eine Reduktion der technischen Komplexität aufgrund geringerer länderspezifischer Ausprägungen.

4.4 Auswirkungen auf die Gesellschaft

Es sind keine Auswirkungen auf die Gesellschaft zu erwarten. Die entsprechenden Fragen wurden daher nicht vertieft untersucht.

4.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Es sind keine direkten Auswirkungen auf die Umwelt zu erwarten. Eine indirekte Auswirkung ergibt sich, indem die Schweiz an den Bestrebungen der Europäischen Union teilnimmt, mittels dem 4RP(TP) die Rolle der Eisenbahn zur Reduktion des CO2-Ausstosses im Personen- sowie im Güterverkehr zu stärken.

4.6 Andere Auswirkungen

Die EK hat der schrittweisen Vorgehensweise bei der Umsetzung des 4RP(TP) nur unter der Bedingung zugestimmt, dass die Schweiz zeitnah eine vollständige Umsetzung des 4RP(TP) anstrebt. Somit hat der bisher in der Schweiz umgesetzte 1. Schritt (1.1.2) den Status einer vorübergehenden Lösung, welche nur Bestand hat, wenn die Schweiz aktiv die Umsetzung des 2. Schrittes zur vollständigen Umsetzung des 4RP(TP) vorantreibt. Mit dieser Vorlage zur eigenständigen Anpassung des Schweizer Regelwerks (vgl. 1.2) erfolgt die Weiterführung der Umsetzung im 2. Schritt. Dies ist gegenüber der EU ein klares Signal der Schweiz, an den mit dem 4RP(TP) im Zusammenhang stehenden Bestrebungen zur Stärkung des Eisenbahnsektors mitwirken zu wollen.

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