Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/124: Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets - 2. Schritt · 16 Seiten
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Übersicht
Die Schweiz spielt mit ihrer zentralen Lage in Europa und den zahlreichen grenzquerenden Eisenbahnstrecken, ins-
besondere dem Nord-Süd-Korridor, eine wichtige Rolle im internationalen Eisenbahnverkehr. Die EU hat mit der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets weitere Schritte zur Harmonisierung von Vorschriften und Verfahren
im Eisenbahnbereich unternommen. Die entsprechende Umsetzung in der Schweiz bedingt eine Anpassung des Ei-
senbahngesetzes. Ausgangslage
Seit 1999 übernimmt die Schweiz im Rahmen des Landverkehrsabkommens (LVA) relevante EU-Bestimmungen der 3 EU-Eisenbahnpakete, um die Interoperabilität des Schweizer Normalspurnetzes zum europäischen Gesamteisenbahnnetz zum Vorteil aller Akteure wie Eisenbahn-unternehmen, Fahrzeughalter und -hersteller und Behörden sicherzustellen. Die Schweiz kann seit 2014 im Railway Interoperability and Safety Committee (RISC) und in diversen Arbeitsgruppen der Europäischen Eisenbahnagentur (ERA) mitwirken. Zudem hat das BAV seitdem den gleichen Status wie eine Behörde eines Mitgliedstaates, was u.a. die Zusammenarbeit mit Behörden der Nachbarstaaten vereinfacht. Die EU-Mitgliedstaaten haben zwischen Juni 2019 und Oktober 2020 ihre Rechtsgrundlagen an das von der EU lancierte 4. EU-Eisenbahnpaket (technische Säule) (4RP(TP)) angepasst. Die Schweiz hat mit dem Änderungserlass zur Eisenbahnverordnung 2019 und dem Beschluss 2/2019 des Gemischten Ausschusses zum LVA im Dezember 2019 einen 1. Schritt der Umsetzung des 4RP(TP) vollzogen. Damit konnten wichtige Zulassungsverfahren (Genehmigung fürs Inverkehrbringen von Fahrzeugen, Sicherheitsbescheinigung) harmonisiert werden. Antragsteller können ihre Anträge, die mehrere Länder inklusive die Schweiz betreffen, bei der zentralen Anlaufstelle One-Stop-Shop (OSS) der ERA einreichen, was eine Vereinfachung der Verfahren und eine Verminderung des administrativen Aufwandes bedeutet. Dies wirkt sich positiv auf die Bearbeitungszeit und die Kosten der Verfahren aus.
Die Europäische Kommission (EK) hat der schrittweisen Vorgehensweise unter der Bedingung zugestimmt, dass die Schweiz zeitnah eine vollständige Umsetzung des 4RP(TP) anstrebt. Nach dem ersten Schritt mit einigen wichtigen Anpassungen an der Eisenbahnverordnung (EBV), ist mit dieser Vorlage im zweiten Schritt eine Anpassung des Eisenbahngesetzes vorgesehen. Die Änderungsentwürfe wurden mit der EK in informellen Gesprächen diskutiert. Als weiterer Schritt wird zu einem späteren Zeitpunkt die Anpassung des LVA erforderlich sein, diese wird – gemeinsam mit einem Beitritt der Schweiz zu ERA - die Umsetzung des 4RP(TP) in allen administrativen Belangen in der Zusammenarbeit mit der ERA komplettieren. Hierzu besitzt die EK jedoch noch kein Verhandlungsmandat. Sie hat dies seit Anfang 2020 von Fortschritten beim institutionellen Abkommen zwischen der Schweiz und der EU (InstA) abhängig gemacht. Die Situation hat sich mit dem Abbruch der Verhandlungen zum Rahmenabkommen nicht geändert. Die vorliegende Umsetzung der 4RP(TP) ist aber dennoch zweckmässig.
Inhalt der Vorlage
Der Bundesrat ist der Auffassung, dass die mit dieser Vorlage vorgesehenen Anpassungen des Eisenbahngesetzes zur vollständigen Umsetzung des 4RP(TP) im zweiten Schritt die logische Fortsetzung der bisherigen Bestrebungen und das optimale Mittel zur Teilnahme am interoperablen Schienennetz Europas und zur Stärkung des Eisenbahnsektors ist. Sie schafft die Voraussetzungen, um der Bahnbranche den Zugang zu vereinfachten Zulassungsverfahren zu ermöglichen, ermöglicht gemeinsam harmonisierte Vorschriften bzgl. technischer Interoperabilität und Sicherheitsstandards und bildet die Basis zur Mitwirkung der Schweiz bei der von der EU geplanten Weiterentwicklung der Vorschriften im Zuge der Digitalisierung im Eisenbahnsektor. Das BAV kommt nach einer Analyse zum Schluss, dass die vorgeschlagenen Bestimmungen des EBG so ausgestaltet sind, dass sie einer späteren Anpassung des LVA im Hinblick auf die vollständige Umsetzung von 4RP(TP) und den Beitritt der Schweiz zur EU-Eisenbahnagentur (ERA) nicht im Wege stehen. Die Anpassungen am LVA sind nicht Bestandteil der Vorlage. Zur besseren Veranschaulichung sind zudem Verordnungsentwürfe zu den Gesetzesbestimmungen beigefügt.
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