Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/124: Umsetzung der technischen Säule des 4. EU-Eisenbahnpakets - 2. Schritt · 16 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 3Fedlex · Erläuternder Bericht
Erläuternder Bericht
1 Ausgangslage
1.1 Handlungsbedarf und Ziele
1.1.1 Das vierte EU-Eisenbahnpaket
Im Mai 2016 hat die Europäische Union (EU) das vierte Eisenbahnpaket verabschiedet, das eine Reihe von Massnahmen umfasst, um den Schienenverkehr in der EU attraktiver, innovativer und wettbewerbsfähiger zu gestalten. Es besteht aus einem «technischen Pfeiler» – 4thRailway Package (Technical Pillar) (4RP(TP)) – und einem «Marktpfeiler» (politischer Teil). Letzterer enthält vor allem Regelungen zur Marktöffnung und zur Organisation der Bahninfrastruktur. Der Marktpfeiler ist nicht Bestandteil dieser Vorlage und
1
er fällt auch nicht in den Anwendungsbereich des Landverkehrsabkommens (LVA) , da er sich hauptsächlich auf den nationalen Verkehr bezieht, während das LVA grenzüberschreitende Verkehre regelt.
Die EU will mit dem 4RP(TP) den Eisenbahnsektor international vereinheitlichen und stärken. Folgende drei Rechtsakte bilden die technische Säule des vierten Eisenbahnpakets: die Richtlinie (EU) 2016/798 über Eisenbahnsicherheit
2
(Eisenbahnsicherheitsrichtlinie) , die Richtlinie (EU) 2016/797 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems (Interoperabilitäts-
34
richtlinie) und die Verordnung (EU) 2016/796 über die Europäische Eisenbahnagentur (ERA) . Im Zentrum steht die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der EU, die Sicherheit der Eisenbahn, die erweiterten Aufgaben der ERA und die Optimierung der Zusammenarbeit mit und zwischen den nationalen Sicherheitsbehörden bei der Weiterentwicklung der Regelwerke des Eisenbahnsystems. Der technische Pfeiler sieht eine Straffung der Vielzahl nationaler Vorschriften vor und soll dazu dienen, die Verfahren für Hersteller und Eisenbahnunternehmen zu vereinfachen. Unternehmen sollen keine mehrfachen Anträge mehr stellen müssen, wenn sie grenzüberschreitende Verkehrsdienste anbieten wollen. Die neuen Bestimmungen umfassen auch einheitliche Zulassungsverfahren für Schienenfahrzeuge in Europa. Die drei Rechtsakte traten im Juni 2016 in Kraft. Daran schloss sich eine (wegen Covid verlängerte) Umsetzungsfrist bezüglich der Richtlinien für die Mitgliedstaaten der EU an, welche im Oktober 2020 abgeschlossen werden konnte.
Das Schweizer Normalspurnetz ist über zahlreiche Grenzbahnhöfe eng in das europäische Eisenbahnnetz eingebunden. Die leistungsfähigen alpenquerenden Transitachsen bilden einen wichtigen Teil der europäischen Nord-Süd-Korridore. Bestehende spezifische nationale Vorschriften sollen kontrolliert abgebaut werden, um Hindernisse abzubauen und somit grenzüberschreitende Verkehre zu fördern. Reisende sollen durch attraktivere, auch grenzüberschreitende Bahnangebote zum Umsteigen angeregt werden. Gleichzeitig soll die Industrie auch marktfähigere Angebote im Güterverkehr nutzen können. Das verbesserte Bahnangebot soll zur Reduktion der vom Verkehr verursachten Emissionen beitragen.
Der Schweizer Rechtsrahmen soll bezüglich technisch-betrieblicher Vorgaben und Verfahren für internationale Verkehre und interoperable Infrastrukturen mit dem EU-Rechtsrahmen kompatibel sein. Der Schweizer Bahnsektor soll ebenfalls von der geplanten europaweiten Harmonisierung profitieren.
Das 4RP(TP) stärkt ausserdem die Europäische Eisenbahnagentur ERA. Die Schweiz ist sehr daran interessiert, Innovationen im harmonisierten europäischen Eisenbahnsystem aktiv mitzugestalten. Die schweizerischen Bahnunternehmen und die Bahnindustrie verfügen über ein international anerkanntes Fachwissen sowie eine reiche Erfahrung. Die Mitarbeit und Austausch in den Innovationsprogrammen und Fachgremien der Agentur zusammen mit anderen nationalen Eisenbahnbehörden sichert nachhaltig die Fachkompetenz. Sie trägt auch massgeblich zum Investitionsschutz im Schweizer Bahnsektor bei: Die Schweiz ist Vorreiterin beim Einsatz europäischer technischer Standards im Bereich des European Train Control System (ETCS). Die im Zuge der Digitalisierung vorgesehenen technischen Verbesserungen und Innovationen sollen die Leistungsfähigkeit des Bahnsektors und damit seine Marktfähigkeit massgebend verbessern.
Die Schweizer Interessen und die Interessen der EU decken sich in der Frage der künftigen Rolle des Bahnverkehrs sehr gut.
1.1.2 Landverkehrsabkommen Schweiz-EU
Mit dem LVA hat sich die Schweiz unter anderem in den europäischen Eisenbahnraum integriert. Beide Vertragsparteien haben vereinbart, den jeweiligen Rechtsahmen gleichwertig auszugestalten. Zur Umsetzung von 4RP(TP) müssen einerseits das Eisenbahngesetz
1Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Europäischen Gemeinschaft über den Güter- und Personenverkehr auf
Schiene und Strasse (SR 0.740.72; LVA).
2Richtlinie (EU) 2016/798 vom 11. Mai 2016 über Eisenbahnsicherheit (Neufassung), ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 102.
3Richtlinie (EU) 2016/797 vom 11. Mai 2016 über die Interoperabilität des Eisenbahnsystems in der Europäischen Union, ABl. L 138 vom
26.5.2016, S. 44.
4Verordnung (EU) 2016/796 11. Mai 2016 über die Eisenbahnagentur der Europäischen Union und zur Aufhebung der Verordnung (EG) Nr.
881/2004, ABl. L 138 vom 26.5.2016, S. 1.
Seite 3 von 16