Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/44: Einführung einer Regulierungsbremse (Änderung von Art. 159 Abs. 3 der Bundesverfassung und Änderung des Parlamentsgesetzes) · 19 Seiten

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5.2 Auswirkungen auf Kantone und Gemeinden sowie auf urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete

Kantone, Gemeinden, urbane Zentren, Agglomerationen und Berggebiete sind von der Vorlage nicht direkt betroffen. Indirekt könnten Kantone und Gemeinden ebenfalls von einer erhöhten Produktivität der Unternehmen profitieren und somit tendenziell zusätzliche Steuereinnahmen erzielen.

5.3 Auswirkungen auf die Unternehmen

Die Wirkung der geplanten Regulierungsbremse auf die regulatorische Belastung von Unternehmen erfolgt primär indirekt über konsequentere und qualitativ bessere Schätzungen der Regulierungskosten für Unternehmen. Vom verankerten Mechanismus der Bremse (qualifiziertes Mehr) selbst scheint hingegen nur ein geringfügiger direkter Effekt auszugehen. Gesamthaft begünstigt und fördert die Regulierungsbremse eine Eindämmung der regulatorischen Belastung von Unternehmen durch neue Regulierungen. Eine weniger stark ansteigende Regulierungsbelastung wirkt sich positiv auf die Unternehmen aus. Die frei werdenden Ressourcen können beispielsweise in andere Bereiche investiert und damit Produktivitätsgewinne erzielt werden. Dies wirkt sich positiv auf die Innovationskraft und die internationale Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen aus. Weil die Regulierungskosten teilweise Fixkosten darstellen, welche die KMU überproportional belasten, dürften speziell auch die KMU profitieren. Das Ausmass dieser Effekte ist naturgemäss schwer zu prognostizieren. Viel wird davon abhängen, wie stark die zusätzliche Sensibilisierungswirkung auf Verwaltung, Bundesrat und Parlament ausfallen wird, die von der Regulierungsbremse erhofft wird und die über die Wirkung der eben erst gestärkten RFA-Richtlinien und eines allfälligen Unternehmensentlastungsgesetzes hinausgeht. Die Erfahrung aus guten RFA zeigt aber, dass bereits kleine Anpassungen an Vorlagen während dem Rechtsetzungsprozess, wie beispielsweise eine Ausdehnung der Umsetzungsfristen, zu erheblichen Einsparungen bei Unternehmen führen können (vgl. Lebensmittelverordnungen30). Die Regulierungsbremse könnte zudem auf die verschiedenen Wirtschaftssegmente und –branchen unterschiedliche Auswirkungen haben. Beispielsweise dürften Regulierungen grösserer Branchen – insbesondere denjenigen mit mehr als 10 000 Unternehmen (wie z. B. die Landwirtschaft) – eher die Schwellenwerte der Regulierungsbremse überschreiten und dem qualifizierten Mehr unterstellt werden.

5.4 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft

Die Regulierungsbremse leistet einen Beitrag zur Eindämmung der Regulierungsbelastung der Unternehmen und dürfte sich entsprechend positiv auf die Gesamtwirtschaft auswirken. Grundsätzlich führt auch die Regulierungsbremse zu Produktivitätsgewinnen bei den Unternehmen und einer Verbesserung wirtschaftlichen Standortqualität der Schweiz. Beides führt zu einem höheren Wirtschaftswachstum und zu mehr Arbeitsplätzen, was auch den Arbeitnehmenden und den Steuerzahlenden indirekt zugutekommt.

Die vorgeschlagene Regulierungsbremse trägt zu besseren Auswirkungsanalysen bei, indem die Transparenz hinsichtlich der Kosten für die Unternehmen erhöht und dadurch die Möglichkeit zu faktenbasierten Debatten gestärkt werden. Denkbar ist jedoch auch, dass aufgrund des erhöhten Fokus auf die Regulierungskosten der Unternehmen nicht bloss Vereinfachungen von Regulierungen beschlossen werden, sondern auch Änderungen, welche den angestrebten Nutzen einer Regulierung tangieren könnten. Der ausschliessliche Fokus der Regulierungsbremse auf die Regulierungskosten für Unternehmen entspricht keiner vollständigen volkswirtschaftlichen Betrachtung, der eine umfassende Abwägung von Kosten und Nutzen einer Regulierung zu Grunde liegen sollte und könnte gar zu volkswirtschaftlich ineffizienten Regulierungen führen. Die Regulierungsbremse könnte in gewissen Fällen auch eine Verschiebung der Regulierungslasten von Unternehmen zu anderen Akteuren wie dem Staat, oder den Konsumenten begünstigen. Wird dadurch beispielswiese der Grundsatz der Verursachergerechtigkeit geschwächt, kann dies zu unerwünschten Umverteilungswirkungen und ineffizienten Allokationen führen. Der Nutzen von neuen Regulierungen kann und soll aber jeweils im Rahmen von Regulierungsfolgenabschätzungen analysiert und in erläuternden Berichten und Botschaften konsequent – und falls möglich quantitativ – aufgezeigt werden. Schliesslich liegt es in der Verantwortung von Bundesrat und Parlament, die Kosten und Nutzen einer Vorlage zu gewichten und gegeneinander abzuwägen.

Zusammenfassend lässt sich Folgendes festhalten: Die Eindämmung von (unnötigen) Regulierungskosten ist eine wichtige Aufgabe zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen und des Wirtschaftsstandorts Schweiz. Den direkten Kostensenkungen für Unternehmen durch Entlastungen stehen unter Umständen geringere Wirkungen der Regulierungen resp. ein Nutzenverlust gegenüber. Wie diese Bilanz aussieht, hängt von der jeweiligen Regulierung ab. Eine Eindämmung von neuen Regulierungskosten für Unternehmen ist daher nicht immer automatisch mit positiven Auswirkungen auf die Volkswirtschaft insgesamt verbunden.

5.5 Auswirkungen auf die Umwelt

Die Vorlage könnte indirekte Auswirkungen auf die Umwelt haben. Da eine zusätzliche Transparenz über die Regulierungskosten der Unternehmen Entscheidungen von Bundesrat und Parlament beeinflussen kann, ist es möglich, dass es in Einzelfällen zu Anpassungen an Vorlagen mit umweltpolitischer Stossrichtung kommen könnte. Nebst blossen Vereinfachungen für Unternehmen sind auch Anpassungen denkbar, welche den angestrebten Nutzen einer Vorlage im Umweltbereich tangieren. Umgekehrt ist aber auch möglich, dass die Diskussionen um die Kosten einer Vorlage ebenfalls zu fundierteren Analysen und Grundlagen über den Nutzen einer Vorlage führen. Vereinfachungen und Kostensenkungen können im Übrigen auch die Akzeptanz von Umweltvorlagen stärken. In jedem Fall liegt es in der Verantwortung von Bundesrat und Parlament, die Vor- und Nachteile bzw. die Kosten und Nutzen einer Vorlage zu gewichten und gegeneinander abzuwägen.

30 Oesch T., Gehrig M., Küng V. und Graff A.L. (2015): Regulierungsfolgenabschätzung zum neuen Lebensmittelrecht (S. 67).