Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/44: Einführung einer Regulierungsbremse (Änderung von Art. 159 Abs. 3 der Bundesverfassung und Änderung des Parlamentsgesetzes) · 19 Seiten

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Vorentwurf und erläuternder Bericht zur Einführung einer Regulierungsbremse

Übersicht

Mit dieser Vorlage soll eine Regulierungsbremse eingeführt werden, die darauf abzielt, die Regulierungskosten für

Unternehmen einzudämmen. Dazu sollen neue Erlasse, die Unternehmen stark belasten, im Parlament einem «qualifizierten Mehr» unterstellt werden. Die Einführung dieser zusätzlichen institutionellen Hürde bedingt eine Ände-

rung der Bundesverfassung.

Eine effiziente und massvolle Regulierung ist ein wichtiger Faktor für die Standortattraktivität und die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in der Schweiz. Volkswirtschaftlich effizient sind Regulierungen, die sich durch ein optimales Verhältnis zwischen Regulierungsnutzen und Regulierungskosten auszeichnen. Regulierungen können für Unternehmen mit Kosten verbunden sein. Diese sogenannten Regulierungskosten erhöhen die Produktionskosten und entziehen den Unternehmen Ressourcen, die anderweitig eingesetzt werden könnten. Eine hohe Regulierungsbelastung birgt Risiken für die Wettbewerbsfähigkeit und das langfristige Produktivitätswachstum der Schweiz.

Die vorliegende Vorlage ist auf die Motion 16.3360 FDP-Liberale Fraktion «Mit einer Regulierungsbremse den Anstieg der Regulierungskosten eindämmen» zurückzuführen, welche das Parlament am 20. März 2019 an den Bundesrat überwiesen hat. Angelehnt an die Idee der Ausgabenbremse soll dem Parlament für den Beschluss von neuen Vorlagen, die mit erheblichen Regulierungskosten für Unternehmen verbunden sind, eine zusätzliche institutionelle Hürde in Form eines «qualifiziertes Mehrs» auferlegt werden. Der Bundesrat beantragte damals die Ablehnung der Motion.

In den Anwendungsbereich der Regulierungsbremse sollen Bundesgesetze und Bundesbeschlüsse über die Genehmigung von völkerrechtlichen Verträgen gemäss Artikel 141 Absatz 1 Buchstabe d Ziffer 3 BV fallen. Ob eine Vorlage dem erhöhten Mehrheitserfordernis zu unterstellen ist, soll von der Anzahl betroffenen Unternehmen und von den gesamthaft erwarteten Regulierungskosten für sämtliche Unternehmen abhängen. Der Bundesrat schlägt die folgenden alternativen Schwellenwerte für die Anwendung der Regulierungsbremse vor: (1) mehr als 10 000 Unternehmen, die mit höheren Regulierungskosten belastet werden und (2) eine Erhöhung der Regulierungskosten für Unternehmen von gesamthaft mehr als 100 Mio. Franken, betrachtet über einen Zeitraum von 10 Jahren.

Erfüllt eine neue Vorlage einen dieser beiden Schwellenwerte, dann soll in den Schlussabstimmungen der eidgenössischen Räte jeweils ein qualifiziertes Mehr im Sinne der «Mehrheit der Mitglieder der beiden Räte» erforderlich sein. Dies entspricht derselben Mehrheitsregel wie bei der Ausgabenbremse, der Erhöhung der Gesamtausgaben bei ausserordentlichem Zahlungsbedarf (Schuldenbremse) sowie bei dringlichen Bundesgesetzen.

Die Einführung dieser sogenannten Regulierungsbremse bedarf einer Anpassung der Bundesverfassung. Ferner sind Ausführungsbestimmungen auf Gesetzesstufe notwendig, die allesamt im Parlamentsgesetz Eingang finden sollen.

Die Einführung der vorgeschlagenen Regulierungsbremse stellt eine Novität in der Schweizerischen Rechtsordnung dar, die staatspolitische Implikationen mit sich bringt. Im Grunde genommen werden unterschiedliche Kategorien von Gesetzen mit jeweils eigenen Abstimmungsmodalitäten geschaffen, wobei die Auswirkungen auf Unternehmen gegenüber anderen Interessen wie z. B. die Umwelt und Gesellschaft leicht höher gewichtet werden. Mit dem erhöhten Mehrheitserfordernis steigt prinzipiell die Wahrscheinlichkeit, dass Vorlagen, die mit hohen Regulierungskosten für Unternehmen verbunden sind, im Parlament scheitern können. Die Vorlagen erhalten durch die Anwendung des qualifizierten Mehrs zudem eine etwas stärkere demokratische Legitimation Die Regulierungsbremse könnte bei wichtigen Rechtsetzungsvorhaben, die oftmals umstritten sind, aber tendenziell Kompromisse erschweren. Von der Einführung der Regulierungsbremse wird jedoch primär eine Präventivwirkung erhofft. Die Belastungen der Unternehmen würden während dem gesamten Rechtsetzungsprozess stärker in den Fokus rücken. Bessere Regulierungskostenschätzungen ermöglichen oftmals frühzeitige Vereinfachungen von Vorlagen und erhöhen die Transparenz über die Auswirkungen. Um gute und ausgewogene Entscheidungsgrundlagen zu gewährleisten, sind die Regulierungskosten in erläuternden Berichten und Botschaften aber jeweils im grösseren Kontext sämtlicher volkswirtschaftlichen Effekte (inkl. des Nutzens einer Regulierung) zu kommunizieren.