Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/46: Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM) · 20 Seiten
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VIZBM sind die EU-Umsetzungsrichtlinien massgebend, da die Gesetzgebung bisher keine Alternative zur Programmassoziierung vorgesehen hatte. Sollte der Schweiz diese Möglichkeit mittelfristig verwehrt bleiben, bietet das neue Gesetz BIZMB die Möglichkeit, die bisherige Schweizer Lösung sowie die Bundesprogramme neu auszurichten. Dabei soll der administrative Aufwand stets so gering wie möglich ausfallen und die Möglichkeit bestehen, rasch auf Veränderungen internationaler Bildungsprogramme reagieren zu können. Dies rechtfertigt die Delegation der Anpassung des Anhangs an das WBF. Aktuell ist deshalb auch eine Annäherung an EU-Regeln aufgrund der vorherrschenden Zusammenarbeit mit Programmländern von Erasmus+ sinnvoll, doch künftig könnten im Rahmen des neuen EU-Bildungsprogramms für Drittstaaten andere Regeln gelten. Die Zusammenarbeit mit Ländern ausserhalb des EU-Bildungsprogramms ist ebenso Teil der internationalen BFI-Strategie und somit für die Schweiz künftig ebenso interessant. Die in der Periode 2018-2020 erprobte Unterstützung von Pilotprojekten im aussereuropäischen Raum hat bisher gezeigt, dass Akteure aus allen Bildungsbereichen eine hohe Nachfrage nach entsprechenden Zusammenarbeitsaktivitäten aufweisen und Projektvorschläge mit einem beachtlichen Potential für bildungspolitisch relevante Innovationen einreichen. Sie deuten in die Richtung, dass die Schweiz zukünftig von dieser Diversifizierung profitieren kann. Entsprechend wurde im Rahmen der Totalrevision des BIZMB eine Loslösung von den EU-Bildungsprogrammen ermöglicht und die Formulierungen wurden flexibler gestaltet.
Artikel 7 Prüfung und Entscheid
Artikel 7 legt die Prozedur zur Beitragsgewährung fest.
Absatz 1: Die nationale Agentur Movetia basiert auf der privatrechtlichen schweizerischen Stiftung für die Förderung von Austausch und Mobilität (SFAM). Diese ist aufgrund ihres Status als privatrechtlichen Stiftung nur befugt, die eingereichten Gesuchsunterlagen einer formalen und qualitativen Prüfung bis zur Entscheidreife zu unterziehen. Der Entscheid betreffend die Ausrichtung der Beiträge obliegt jedoch dem SBFI. Es entscheidet in Form einer Verfügung.
Absätze 2 und 3: Falls die beantragten Beiträge die verfügbaren Mittel übersteigen, wird bei ihrer Verteilung auf die Bildungsbereiche und ihre Institutionen und Organisationen der jeweilige Durchschnitt der prozentualen Anteile an den jährlich verfügbaren Mitteln während den vier vorangehenden Förderjahren berücksichtigt. Diese Prioritätenordnung hat den geförderten Bildungsbereichen Rechnung zu tragen. Die verfügbaren Mittel werden nach diesem Schlüssel auf die Bildungsbereiche nach Artikel 2 Absatz 2 BIZMB und anschliessend auf die Institutionen und Organisationen nach Artikel 4 pro Bildungsbereich verteilt.
3. Abschnitt: Internationale Kooperationen
Die internationalen Kooperationen zwischen Institutionen und Organisationen im Bildungsbereich (Kooperationsprojekte) fördern die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Initiativen. Ziele sind die Entwicklung von neuen und Verbesserung von bestehenden Bildungsangeboten, Vernetzung und Erfahrungsaustausch, Förderung eines qualifizierten und wettbewerbsfähigen Nachwuchses sowie die Stärkung der Anerkennung und die Attraktivität des Bildungsraums Schweiz über die Landesgrenzen hinaus (Art. 3 Bst. b BIZMB). Dies erfolgt in der Regel in Form von Partnerschaften zur Stärkung der Kooperation.
Artikel 8 Einreichung des Gesuchs
Absätze 1 bis 3: Die Bestimmungen zu Artikel 8 folgen demselben Muster wie diejenigen unter Artikel 5. Die Gesuche um Beiträge für Kooperationsprojekte müssen allerdings im Vergleich zu denjenigen für internationale Lernmobilität andere Angaben enthalten. So ist zentral, dass Ziele und Massnahmen von Kooperationsprojekte einen Beitrag zu spezifischen Kooperationsaktivitäten nach Artikel 3 Buchstaben b BIZMB ausweisen. So werden im Rahmen von Kooperationsprojekten internationale Partnerschaften gefördert, die auf die Entwicklung und Umsetzung gemeinsamer Initiativen sowie auf die Förderung von Peer Learning und Erfahrungsaustausch abzielen. Sie dienen dem Aufbau von Partnerschaften, um auf internationaler Ebene in allen Bildungsbereichen Kooperation, Innovation und Exzellenz zu fördern. Schweizer Institutionen oder Organisationen können gefördert werden, wenn sie sich solchen Partnerschaf-