Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2021/46: Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM) · 20 Seiten

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der absolvierten Kurse inklusive denjenigen der Masterarbeit. Detaillierte Informationen dazu sind bei der Dachorganisation der Schweizer Hochschulen «Swissuniversities» abrufbar. Kandidierende, die sich beim Zeitpunkt der Bewerbung noch in einem Masterprogramm befinden, haben dem Bewerbungsdossier eine schriftliche Bestätigung derjenigen Universität beizulegen, an welcher sie das Masterprogramm absolvieren, dass die relevanten Studienleistungen bis im August des laufenden Jahres schriftlich ausgewiesen werden können. Sind die ersten beiden Voraussetzungen gegeben, erfolgt die Prüfung der attestierten wissenschaftlichen Exzellenz und die Motivation mittels Notenausweisen, Empfehlungsschreiben der besuchten Hochschulen etc. (Qualifikation und Referenzen) sowie die Erfüllung der Anforderungen der Hochschulinstitute in Bezug auf Alter der Bewerbenden und deren Sprachkompetenzen.

Artikel 19 Bewerbung um ein Stipendium

Die Bewerbung um ein Stipendium erfolgt direkt bei den Hochschulinstitutionen. Dabei gelten deren Vorgaben. Die private Finanzierung und somit Zulassung ohne Stipendium ist nur im Falle des Collège d’Europe möglich. Bei der Bewerbung um ein Stipendium ist anzugeben, ob für Kost und/oder Logis selber aufgekommen werden könnte. Die Fristen für die Bewerbungen sind Mitte Januar für das Collège d’Europe und Ende Januar für das EUI. Die genauen Daten sind auf den Internetseiten der Hochschulinstitute veröffentlicht.

Artikel 20 Vergabe

Absätze 1 bis 4: Es werden Vollstipendien jeweils für die Dauer eines akademischen Jahres vergeben. Das Vergabeverfahren folgt einem mehrstufigen Prozess. So vergibt das SBFI die Stipendien basierend auf einer Vorselektion und persönlichen Interviews durch die betreffende Hochschulinstitution. Nur für das Collège d’Europe organisiert das SBFI die Auswahlgespräche durch das Auswahlkomitee, welches Vertretende des Collège d’Europe, den Schweizer Hochschulen, des Eidgenössischen Departements für auswärtige Angelegenheiten (EDA) und des SBFI umfasst. Die einzelnen Interviews dauern pro Kandidatin oder Kandidat 15 Minuten. Anschliessend teilt ihnen das SBFI den Entscheid hinsichtlich Stipendienvergabe mittels einer Verfügung schriftlich mit. Da die Exzellenzstipendien auch einen Beitrag zu den Aussenbeziehungen der Schweiz leisten und den Aufbau von Netzwerken ermöglichen können, erhalten die Botschaften in Belgien und Italien eine Kopie dieses Entscheids. Schliesslich werden die Stipendien im Falle des EUI gemäss den Angaben des Hochschulinstituts betreffend den Studienverlauf während vier aufeinanderfolgenden Jahren verlängert. A priori ist es nicht vorgesehen, kürzer oder länger als für vier Jahre Stipendien an die einzelnen Stipendiatinnen und Stipendiaten zu vergeben.

Artikel 21 Höhe der Stipendien

Absatz 1: Stipendien entsprechen Kostenpauschalen für Unterkunft und Verpflegung auf dem Campus des Collège d’Europe oder im Umfeld des EUI. Im Falle des Collège d’Europe verpflegen sich und logieren Studierende in der Regel auf dem Campus in Brügge oder Natolin. Das EUI bietet ebenfalls Verpflegung an am Hochschulinstitut, die Unterkunft befindet sich in der Regel im Umfeld des EUI.

Absatz 2: Bei der Festlegung der Höhe der Stipendien werden die Angaben der jeweiligen Hochschulinstitution zu den Studiengebühren, den Lebenshaltungskosten vor Ort sowie der Höhe der Stipendien anderer Länder berücksichtigt. So beträgt ein Stipendium für das Collège d’Europe im akademischen Jahr 2021/2022 26’000 Euro. Es deckt die Studiengebühren von 17'000 Euro sowie die Kosten für Unterkunft und Verpflegung auf dem Campus des Collège d’Europe von 9’000 Euro. Die Entwicklung dieses Stipendiums berücksichtigt die Inflationsrate (vgl. https://de.inflation.eu/). Ein Stipendium für das Europäische Hochschulinstitut in Florenz beträgt im akademischen Jahr 2021/2022 19’200 Euro beziehungsweise 1’600 Euro pro Monat. Dieser Betrag ist mit den Stipendien der meisten anderen EU/EFTA-Staaten vergleichbar und deckt sich mit den Empfehlungen des EUI hinsichtlich des Grundbedarfs für Florenz. Dies steht