Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2021/46: Totalrevision der Verordnung über die internationale Zusammenarbeit im Bereich der Bildung, der Berufsbildung, der Jugend und der Mobilitätsförderung (VIZBM) · 20 Seiten
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die damit verbundenen Betriebsbeiträge, die Finanzierung von Begleitmassnahmen und Beiträge zum Betrieb und zum Unterhalt des Schweizer Haus in der Cité Internationale Universitaire de Paris (CIUP).
In den entsprechenden Kapiteln werden folgend diejenigen Aspekte nach Artikel 4 Absätze 3 und 4 BIZMB spezifiziert, welche für die entsprechende Beitragsart relevant sind (z.B. Art. 2 der «Geografischer Rahmen» der Bundesprogramme oder Art. 6 die «Anrechenbaren Kostenpauschalen» im Rahmen des zweiten Abschnittes «internationalen Lernmobilität» des Kapitels 2 «Beiträge für Bundesprogramme»)
Nicht geregelt werden in der VIZMB jedoch die Beiträge für die Beteiligung der Schweiz an internationalen Programmen, da die in diesem Kontext relevanten Kriterien in entsprechenden völkerrechtlichen Verträgen geregelt werden (Art. 8 BIZMB). Die nationale Implementierung solcher völkerrechtlichen Verträge folgt ausschliesslich den entsprechenden Umsetzungsrichtlinien der zugrundeliegenden Programme (z.B. dem Programmleitfaden Erasmus+).
Schliesslich regelt die VIZMB die Einzelheiten der Kompetenz zum Abschluss von völkerrechtlichen Verträgen von beschränkter Tragweite im Bereich der internationalen Zusammenarbeit in der Bildung.
2. Kapitel: Beiträge für Bundesprogramme
In diesem Kapitel geht es um die Beiträge für die Umsetzung von vom Bund initiierten Programmen, soweit deren Inhalt nicht durch die Assoziierung an ein internationales Programm wie z.B. Erasmus+ abgedeckt ist. Das heisst es handelt sich um Beiträge, die gewährt werden können entweder, wenn die Schweiz keinen völkerrechtlichen Vertrag zur Assoziierung an internationale Programme abgeschlossen hat oder im Falle einer Assoziierung an ein internationales Programm nur für diejenigen Bereiche, welche von der Assoziierung nicht erfasst sind (Art. 4 Abs. 1 Bst. b BIZMB). Diese werden kurz «Bundesprogramme» genannt. Sie orientieren sich an den strategischen Zielen der Schweizer Bildungspolitik im Kontext der internationalen Zusammenarbeit in der Bildung gemäss der Internationalen Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation (Internationale BFI-Strategie)7, den entsprechenden Kapiteln der Botschaft zur Förderung von Bildung, Forschung und Innovation (BFI-Botschaft)8, der schweizerischen Strategie Austausch und Mobilität von Bund und Kantonen9 sowie deren Erklärung 2019 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz10.
Die Bundesprogramme umfassen nach den Artikeln 2 und 3 des BIZMB Beiträge für die Aktivitäten «internationale Lernmobilität» von Personen und «internationalen Kooperationen zwischen Institutionen und Organisationen» in allen Bildungsbereichen des Schweizer Bildungssystems inklusive der ausserschulischen Jugendarbeit.
Dabei umfasst internationale Lernmobilität von Personen sowohl Mobilität von der Schweiz ins Ausland (outgoing mobility) als auch vom Ausland in die Schweiz (incoming mobility). Dies stellt die Wettbewerbsfähigkeit der Bildungsinstitutionen und -organisationen in der Schweiz im Bereich Austausch und Mobilität sicher, sofern die Schweiz nicht an einem Programm wie Erasmus+ assoziiert ist, welches die Zirkulation von Talenten über ein Gesamtbudget zugunsten der Staatengemeinschaft sicherstellt. Dies gilt also unabhängig vom aktuellen Programm der Schweiz, welches sich am Bildungsprogramm Erasmus+ orientiert.
Diese beiden Aktivitätsarten der Bundesprogramme zielen ab auf lebenslanges Lernen von Einzelpersonen und Organisationen, politische Reformen, Modernisierung innerhalb der Bildungsbereiche, Verbreitung bewährter Verfahren sowie Sensibilisierung der Öffentlichkeit. Langfristig können damit Attraktivität und Kapazitäten sowie Kompetenzen einzelner Bildungsbereiche sowie ihrer Absolventinnen und Absolventen gesteigert werden.
7 Internationale Strategie der Schweiz im Bereich Bildung, Forschung und Innovation. Strategie des Bundesrates, Juli 2018 (bfi-int_d.pdf (April 2021)
8 BBI 2020 3783
9 Schweizerischen Strategie Austausch und Mobilität von Bund und Kantonen vom November 2017 (https://www.sbfi.admin.ch/dam/sbfi/de/dokumente/2017/11/strategie-a-m.pdf.download.pdf/strategie-a-m_d.pdf) (April 2021)
10 Erklärung 2019 zu den gemeinsamen bildungspolitischen Zielen für den Bildungsraum Schweiz (Gemeinsame Grundlagen (admin.ch) (April 2021). 5/20