Vorlage
Vernehmlassung 2021/84: Genehmigung und Umsetzung der Notenaustausche zwischen der Schweiz und der EU betreffend die Übernahme der Verordnungen (EU) 2021/1150 und (EU) 2021/1152 hinsichtlich der Festlegung der Bedingungen für den Zugang zu anderen EU-Informationssystemen für ETIAS-Zwecke (Weiterentwicklungen des Schengen-Besitzstands) · 23 Seiten
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L 249/32 DE Amtsblatt der Europäischen Union 14.7.2021
4. Der Anhang wird zu „Anhang I“, und es wird folgender Anhang angefügt:
„ANHANG II
Entsprechungstabelle
Die entsprechenden VIS-Daten gemäß Artikel 9 Absatz 4 der Vom ETIAS-Zentralsystem übermittelte Daten gemäß Artikel 17
vorliegenden Verordnung, mit denen die im ETIAS Absatz 2 der Verordnung (EU) 2018/1240
gespeicherten Daten abzugleichen sind
Nachname (Familienname) Nachnamen
Nachname bei der Geburt Nachname bei der Geburt (frühere(r) Familienname(n)) Vorname(n) Vorname(n)
Geburtsdatum Geburtsdatum
Geburtsort Geburtsort
Geburtsland Geburtsland
Geschlecht Geschlecht
derzeitige Staatsangehörigkeit derzeitige Staatsangehörigkeit oder
Staatsangehörigkeiten und Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt
weitere Staatsangehörigkeiten, falls zutreffend derzeitige Staatsangehörigkeit oder
Staatsangehörigkeiten und Staatsangehörigkeit zum Zeitpunkt der Geburt
Art des Reisedokuments Art des Reisedokuments
Nummer des Reisedokuments Nummer des Reisedokuments
Ausstellungsland des Reisedokuments Land, das das Reisedokument ausgestellt hat“
Artikel 3
Änderung der Verordnung (EU) 2017/2226
Die Verordnung (EU) 2017/2226 wird wie folgt geändert:
1. In Artikel 6 Absatz 1 wird folgender Buchstabe angefügt:
„k) Unterstützung der Ziele des durch die Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates (*) eingerichteten Europäischen Reiseinformations- und -genehmigungssystems (ETIAS).
_____________
(*) Verordnung (EU) 2018/1240 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. September 2018 über ein Europäisches Reiseinformations- und -genehmigungssystem (ETIAS) und zur Änderung der Verordnungen (EU) Nr. 1077/2011, (EU) Nr. 515/2014, (EU) 2016/399, (EU) 2016/1624 und (EU) 2017/2226 (ABl. L 236 vom 19.9.2018, S. 1).“
2. Folgende Artikel werden eingefügt:
„Artikel 8a
Automatisiertes Verfahren mit dem ETIAS
(1) Unter Verwendung des sicheren Kommunikationskanals gemäß Artikel 6 Absatz 2 Buchstabe da der Verordnung (EU) 2018/1240 ermöglicht ein automatisiertes Verfahren dem EES, gemäß den Artikeln 14, 17 und 18 der vorliegenden Verordnung den Ein-/Ausreisedatensatz oder den Einreiseverweigerungsdatensatz eines von der Visumpflicht befreiten Drittstaatsangehörigen im EES anzulegen oder zu aktualisieren.