Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/89: Teilrevision der Signalisationsverordnung, Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 11Fedlex · Ergebnisbericht
S151-0870
Bemerkungen
Tempo 30 auch auf verkehrsorientierten Strassen einführen. SPS, ProVelo, VCS, PUSCH
Die Zweckmässigkeit der Anordnung soll im Zweifels- oder Streitfall nach wie vor LU, NE
mit einem Gutachten belegt werden können.
Bei Bedarf müssen die Auswirkungen hinsichtlich von Radrouten, Buslinien, usw. BL, NE, BS aufgezeigt werden, was in stark vereinfachter Form ohne aufwändiges Gutachten
erfolgen kann.
Die vorgeschlagene Änderung betrifft neben Tempo-30-Zonen auch Begegnungs- BS
zonen. Die Gründe, die zu einer Verfügung einer Tempo-30-Zone oder einer Be-
gegnungszone geführt haben, sind schriftlich festzuhalten.
Es sind bauliche Veränderungen, Geschwindigkeitskontrollen und zusätzliche Mas- SVI, VfV snahmen zur Durchsetzung tieferer Limiten notwendig.
Wie lässt sich die Situation vor und nach der Einrichtung einer Tempo-30-Zone ver- RdA
gleichen?
Auch wenn sich die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen und GE
Begegnungszonen angesichts der geforderten Detailtiefe als umständlich erweisen
könnten, wird für die Beibehaltung der Nachprüfpflicht dennoch die Kenntnis einer
bezifferten Ausgangssituation vorausgesetzt, um die Wirkung der angeordneten
Massnahmen zu beurteilen, was in gewisser Weise einem erleichterten vorausge-
henden Gutachten gleichkommt.
Ablehnung
JU, AR, SH, SG, SZ, ZH, FR, SO, AG, TI, AI, VS, NW, OW, UR, SVP, SAB, economiesuisse, SGV, SBV, ACVS, KKPKS/SVSP, KKJPD, ACS, VöV, FRS, auto-schweiz, AGVS, motosuisse, SVLT, FRE, FMS, VFAS, IGöV, TSZ, Taxiverband ZH, Mobilitant, GTE, FSA, SZBLIND, FER, CP, CVCI, CCIG, STV, SLB, T. Reinmann
Bemerkungen
Keine zu tiefen Hürden, damit es nicht zu einer inflationären flächendeckenden Ver- ACS, T. Reinwendung von Tempo 30 kommt. mann
Können die bisher durch Gutachten erhobenen Tatsachen in gleichwertiger Art und KKPKS/SVSP, Weise erhoben werden, genügen auch andere Formen des Nachweises. KKJPD
Das Gutachten dient dem Rechtsverfahren. SH, TI
Das Gutachten verpflichtet zu einer sorgfältigen Analyse ob die VSS für eine Re- SH, TI, AI, JU, duktion vorliegen. FR, UR,
KKPKS/SVSP, Mobilitant,
TSZ, Taxiverband ZH
Bei Dringlichkeitsfahrten ist man innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 70 km/h nicht SH, SBV im Rasertatbestand. Bei erlaubten 30 km/h jedoch schon. Bei lebenswichtigen Eins-
ätzen auf Strassen wird wertvolle Zeit verloren.
Ohne eingeholtes Fachwissen der Gutachter könnten die Gemeindebehörden künf- SZ, OW, UR, tig Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen anordnen, die weder geeignet noch TI, JU, NW, erforderlich sind. Die Gutachten stellen eine wichtige Grundlage für die Wahl der SO, SG, ZH, Verkehrsberuhigungsmassnahmen dar und einen wichtigen Zwischenschritt zur AR, VS, AI,
Qualitätssicherung. FR, SVP,
ACVS, auto-