Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/89: Teilrevision der Signalisationsverordnung, Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling · 25 Seiten

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S151-0870

Bemerkungen

Tempo 30 auch auf verkehrsorientierten Strassen einführen. SPS, ProVelo, VCS, PUSCH

Die Zweckmässigkeit der Anordnung soll im Zweifels- oder Streitfall nach wie vor LU, NE

mit einem Gutachten belegt werden können.

Bei Bedarf müssen die Auswirkungen hinsichtlich von Radrouten, Buslinien, usw. BL, NE, BS aufgezeigt werden, was in stark vereinfachter Form ohne aufwändiges Gutachten

erfolgen kann.

Die vorgeschlagene Änderung betrifft neben Tempo-30-Zonen auch Begegnungs- BS

zonen. Die Gründe, die zu einer Verfügung einer Tempo-30-Zone oder einer Be-

gegnungszone geführt haben, sind schriftlich festzuhalten.

Es sind bauliche Veränderungen, Geschwindigkeitskontrollen und zusätzliche Mas- SVI, VfV snahmen zur Durchsetzung tieferer Limiten notwendig.

Wie lässt sich die Situation vor und nach der Einrichtung einer Tempo-30-Zone ver- RdA

gleichen?

Auch wenn sich die Voraussetzungen für die Einrichtung von Tempo-30-Zonen und GE

Begegnungszonen angesichts der geforderten Detailtiefe als umständlich erweisen

könnten, wird für die Beibehaltung der Nachprüfpflicht dennoch die Kenntnis einer

bezifferten Ausgangssituation vorausgesetzt, um die Wirkung der angeordneten

Massnahmen zu beurteilen, was in gewisser Weise einem erleichterten vorausge-

henden Gutachten gleichkommt.

Ablehnung

JU, AR, SH, SG, SZ, ZH, FR, SO, AG, TI, AI, VS, NW, OW, UR, SVP, SAB, economiesuisse, SGV, SBV, ACVS, KKPKS/SVSP, KKJPD, ACS, VöV, FRS, auto-schweiz, AGVS, motosuisse, SVLT, FRE, FMS, VFAS, IGöV, TSZ, Taxiverband ZH, Mobilitant, GTE, FSA, SZBLIND, FER, CP, CVCI, CCIG, STV, SLB, T. Reinmann

Bemerkungen

Keine zu tiefen Hürden, damit es nicht zu einer inflationären flächendeckenden Ver- ACS, T. Reinwendung von Tempo 30 kommt. mann

Können die bisher durch Gutachten erhobenen Tatsachen in gleichwertiger Art und KKPKS/SVSP, Weise erhoben werden, genügen auch andere Formen des Nachweises. KKJPD

Das Gutachten dient dem Rechtsverfahren. SH, TI

Das Gutachten verpflichtet zu einer sorgfältigen Analyse ob die VSS für eine Re- SH, TI, AI, JU, duktion vorliegen. FR, UR,

KKPKS/SVSP, Mobilitant,

TSZ, Taxiverband ZH

Bei Dringlichkeitsfahrten ist man innerorts bei erlaubten 50 km/h mit 70 km/h nicht SH, SBV im Rasertatbestand. Bei erlaubten 30 km/h jedoch schon. Bei lebenswichtigen Eins-

ätzen auf Strassen wird wertvolle Zeit verloren.

Ohne eingeholtes Fachwissen der Gutachter könnten die Gemeindebehörden künf- SZ, OW, UR, tig Tempo-30-Zonen und Begegnungszonen anordnen, die weder geeignet noch TI, JU, NW, erforderlich sind. Die Gutachten stellen eine wichtige Grundlage für die Wahl der SO, SG, ZH, Verkehrsberuhigungsmassnahmen dar und einen wichtigen Zwischenschritt zur AR, VS, AI,

Qualitätssicherung. FR, SVP,

ACVS, auto-