Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/89: Teilrevision der Signalisationsverordnung, Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling · 25 Seiten

Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 14Fedlex · Ergebnisbericht

S151-0870

c. eine Beurteilung bestehender und absehbarer Sicherheitsdefizite sowie Vor-

schläge für Massnahmen zu deren Behebung;

d. Angaben zum vorhandenen Geschwindigkeitsniveau (50-Prozent-Geschwindig-

keit V50 und 85-Prozent-Geschwindigkeit V85);

e. neu c. Angaben zu bestehenden und angestrebten Qualität als Wohn-, Lebens-

und Wirtschaftsraum, einschliesslich der Nutzungsansprüche;

d (neu): Überlegungen zu vermeidbaren und/oder zu kompensierenden Auswirkun-

gen auf den öffentlichen Verkehr, insbesondere dessen Fahrplanstabilität.

(e) neu: Überlegungen zu möglichen Auswirkungen der geplanten Massnahme auf

die ganze Ortschaft oder auf Teile der Ortschaft sowie Vorschläge zur Vermeidung

allfälliger negativer Folgen;

(f) neu: eine Aufzählung und Umschreibung der Massnahmen, die erforderlich sind,

um die angestrebten Ziele zu erreichen

4.3. Einführung einer Signalisation für Mitfahrgemeinschaften (Carpooling) im Fahrverkehr

Fragestellung: Sind Sie einverstanden, dass für die Privilegierung von Mitfahrgemeinschaften ein Symbol eingeführt wird ( ) das auf einer Zusatztafel dem allgemeinen Fahrverbot, dem Fahrverbot für Motorwagen und dem Signal «Busfahrbahn» beigefügt werden kann, um Fahrzeuge mit einer Mehrfachbesatzung von der Beschränkung ausnehmen (Art. 65 Abs. 15 E-SSV)?

Zustimmung

FR, JU, BL, BS, LU, TG, TI, UR, NE, GR, GE, VD, GLP, GPS, SPS, Schweizerischer Gemeindeverband, SGB, SGV, KSSD, SVI, ASTAG, VCS, FSU, VfV, VASOS, TSZ, Taxiverband ZH, RdA, Lärmliga, PUSCH, RWU, StadtLuzern, CP, Münsingen, Lugano, UFS, Mobility, RZU, STV, T. Reinmann, P. Hartmann

Bemerkungen

Sollte auch auf den stadtnahen Autobahnen für eine der Fahrspuren möglich sein. P. Hartmann

Der öV darf nicht hinsichtlich Fahrplanstabilität und Verkehrssicherheit beeinträch- GR, NE, OW, tigt werden. TI, FR, SPS,

GLP, GPS,

SVI, Lugano, StadtLuzern,

Lausanne,

RZU

Carpooling sollte auf die Autobahnen (Pannenstreifenbenutzung während Haupt- GLP, RWU verkehrszeit, erst ab 3 Streifen) und auf spezifischen Achsen beschränkt sein.

Taxis sind Teil des Kollektivverkehrs wie auch Carpooling und ÖV-Angebote. Es TSZ, Taxiverscheint willkürlich, dass ein bspw. auf einer für Dreierbelegung vorgesehenen Fahr- band ZH

spur ein Taxi mit einem Fahrgast im MIV-Stau stehen bleibt, eine anderes Taxi mit

zwei Fahrgästen die Carpoolingspur benutzen kann. Die Freigabe soll auf Taxis

beschränkt werden, da Taxis (mit Taxilampe) im Gegensatz zu anderen Fahrdiens-

ten (Limousinen etc.) für den Vollzug der Ausnahmebestimmung nicht einfach zu

handhaben sind.

Eine solche Signalisierung könnte die für den öffentlichen Verkehr reservierte Spur FR, KSSD,

in unerwünschtem Ausmass belasten. SVI, CP