Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2021/89: Teilrevision der Signalisationsverordnung, Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling · 25 Seiten

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S151-0870

Ablehnung

SH, ZH, AR, AI, VS, NW, BE, GL, SO, SZ, AG, SG, SVP, economiesuisse, KKJPD, KKPKS/SVSP, ACVS, ProVelo, ACS, auto-schweiz, FRE, FMS, SVLT, AGVS, FRS, motosuisse, FSA, VöV, VFAS, HA-DSF, DTC, IGöV, Mobilitant, GTE, CCIG, CVCI, SZBLIND,

Bemerkungen

Damit es nicht zu Stau kommt, soll Carpooling höchstens auf Strassenabschnitten SZ

mit mindestens drei Fahrspuren in Frage zu kommen.

Es besteht die Gefahr, dass der öV beeinträchtigt wird. SH, SG, VS, AR, ZH, NW, AG, SVP, economiesuisse, KKPKS/SVSP, KKJPD, FUS, VöV, ACS,

ProVelo, HA-DSF, IGöV, GTE

Die für den öV reservierten Fahrspuren sollen nicht freigegeben werden. SZ, ZH, AR, VS, AG, UVS, ACVS

Die Kontrolle ist faktisch unmöglich. ZH, AG, AR, AI, OW, SH, SG, ACVS,

KKPKS/SVSP, SVLT, KKJPD, DTC

Kann an stark befahrenen Grenzübergängen sinnvoll sein. Auf städtischem / länd- ZH, AR, VS, lichem Gebiet sind priorisierte Fahrstreifen aus Platzgründen kaum je umsetzbar. SO, UVS,

ACVS

Das Carpooling soll eine Voraussetzung für die PUN-Nutzung sein. ProVelo

Die Signale «Allgemeines Fahrverbot» und «Verbot für Motorwagen» werden über- NW, FUS, HAall dort eingesetzt, wo kein Verkehr zugelassen werden soll. Mit dem neuen Symbol DSF

werden Fahrverbote immer weniger beachtet.

Die Bilanz der Mitfahrgemeinschaften im französisch-schweizerischen Grenzgebiet FER

fällt sehr mager aus, und das bereits vor der Pandemie. Die Mitfahrgemeinschaften

haben nur leicht zugenommen (+ 2 %), während die Missbräuche gleichzeitig die

10-Prozent-Marke (zwischen 8 % und 13 %) erreicht haben.

Sollte die Massnahme, so wie sie vorgeschlagen wird, sich tatsächlich als effektiv

erweisen, sollte ihre Wirkung auf die Flüssigkeit des öffentlichen Verkehrs und auf

die mittlere gefahrene Geschwindigkeit gemessen werden. Die Erfahrung an der

französisch-schweizerischen Grenze hat gezeigt, dass sich Fördermassnahmen

zugunsten der Mitfahrgemeinschaften nur gering auswirken. Zudem ist es nach un-

serem Dafürhalten äusserst problematisch, wenn Mitfahrgemeinschaften Fahrbah-

nen benützen dürfen, die dem Individualverkehr nicht offenstehen. Abgesehen von

der Tatsache, dass ein Fahrzeug unabhängig von der darin befindlichen Anzahl

Personen immer gleich viel Fläche beansprucht, hegen wir schliesslich grosse Vor-

behalte darüber, ob die Einhaltung der Anforderungen für Parkplätze, die für Fahr-

zeuge mit einer Mindestanzahl an beförderten Personen reserviert sind, geprüft

werden kann.