Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/89: Teilrevision der Signalisationsverordnung, Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling · 25 Seiten
Fedlex · Ergebnisbericht · Seite 16Fedlex · Ergebnisbericht
S151-0870
Ablehnung
SH, ZH, AR, AI, VS, NW, BE, GL, SO, SZ, AG, SG, SVP, economiesuisse, KKJPD, KKPKS/SVSP, ACVS, ProVelo, ACS, auto-schweiz, FRE, FMS, SVLT, AGVS, FRS, motosuisse, FSA, VöV, VFAS, HA-DSF, DTC, IGöV, Mobilitant, GTE, CCIG, CVCI, SZBLIND,
Bemerkungen
Damit es nicht zu Stau kommt, soll Carpooling höchstens auf Strassenabschnitten SZ
mit mindestens drei Fahrspuren in Frage zu kommen.
Es besteht die Gefahr, dass der öV beeinträchtigt wird. SH, SG, VS, AR, ZH, NW, AG, SVP, economiesuisse, KKPKS/SVSP, KKJPD, FUS, VöV, ACS,
ProVelo, HA-DSF, IGöV, GTE
Die für den öV reservierten Fahrspuren sollen nicht freigegeben werden. SZ, ZH, AR, VS, AG, UVS, ACVS
Die Kontrolle ist faktisch unmöglich. ZH, AG, AR, AI, OW, SH, SG, ACVS,
KKPKS/SVSP, SVLT, KKJPD, DTC
Kann an stark befahrenen Grenzübergängen sinnvoll sein. Auf städtischem / länd- ZH, AR, VS, lichem Gebiet sind priorisierte Fahrstreifen aus Platzgründen kaum je umsetzbar. SO, UVS,
ACVS
Das Carpooling soll eine Voraussetzung für die PUN-Nutzung sein. ProVelo
Die Signale «Allgemeines Fahrverbot» und «Verbot für Motorwagen» werden über- NW, FUS, HAall dort eingesetzt, wo kein Verkehr zugelassen werden soll. Mit dem neuen Symbol DSF
werden Fahrverbote immer weniger beachtet.
Die Bilanz der Mitfahrgemeinschaften im französisch-schweizerischen Grenzgebiet FER
fällt sehr mager aus, und das bereits vor der Pandemie. Die Mitfahrgemeinschaften
haben nur leicht zugenommen (+ 2 %), während die Missbräuche gleichzeitig die
10-Prozent-Marke (zwischen 8 % und 13 %) erreicht haben.
Sollte die Massnahme, so wie sie vorgeschlagen wird, sich tatsächlich als effektiv
erweisen, sollte ihre Wirkung auf die Flüssigkeit des öffentlichen Verkehrs und auf
die mittlere gefahrene Geschwindigkeit gemessen werden. Die Erfahrung an der
französisch-schweizerischen Grenze hat gezeigt, dass sich Fördermassnahmen
zugunsten der Mitfahrgemeinschaften nur gering auswirken. Zudem ist es nach un-
serem Dafürhalten äusserst problematisch, wenn Mitfahrgemeinschaften Fahrbah-
nen benützen dürfen, die dem Individualverkehr nicht offenstehen. Abgesehen von
der Tatsache, dass ein Fahrzeug unabhängig von der darin befindlichen Anzahl
Personen immer gleich viel Fläche beansprucht, hegen wir schliesslich grosse Vor-
behalte darüber, ob die Einhaltung der Anforderungen für Parkplätze, die für Fahr-
zeuge mit einer Mindestanzahl an beförderten Personen reserviert sind, geprüft
werden kann.