Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/89: Teilrevision der Signalisationsverordnung, Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling · 25 Seiten
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S151-0870
Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse
1. Gegenstand der Vernehmlassung
Mit der Vernehmlassung betreffend «Teilrevision der Signalisationsverordnung, Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling» hat der Bundesrat den Vernehmlassungsadressaten Vorschläge zu Änderungen der Signalisationsverordnung (SSV; SR 741.21) vorgelegt.
Auf siedlungsorientierten Strassen innerorts sollen Tempo-30-Zonen nicht nur zur Verminderung besonderer Gefahren im Strassenverkehr, zur Reduktion einer übermässigen Umweltbelastung oder zur Verbesserung des Verkehrsflusses, sondern neu auch aus weiteren, in den örtlichen Verhältnissen liegenden Gründen (z. B. Verbesserung der Aufenthaltsqualität) angeordnet werden können. Die Erstellung eines Gutachtens soll nicht mehr nötig sein.
Für die Privilegierung von Mitfahrgemeinschaften soll ein Symbol eingeführt werden, das auf einer Zusatztafel dem allgemeinen Fahrverbot, dem Fahrverbot für Motorwagen und dem Signal «Busfahrbahn» beigefügt werden kann, um Fahrzeuge mit einer Mehrfachbesatzung von der Beschränkung auszunehmen. Die Zusatztafel soll auch den Parkierungssignalen beigefügt werden können, um das Parkieren von Fahrzeugen mit einer Mehrfachbesatzung zu privilegieren.
2. Durchführung des Vernehmlassungsverfahrens
Der UVEK führte vom 10. November 2021 bis 25. Februar 2022 die Vernehmlassung zur «Teilrevision der Signalisationsverordnung, Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling» durch. Eingeladen wurden Kantone, in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien, gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städteund Berggebiete sowie weitere Verbände, Organisationen und interessierte Kreise. Den Adressaten wurden folgende Unterlagen zur Verfügung gestellt:
- 2 Verordnungsentwürfe (SSV und Verordnung des UVEK über die Tempo-30-Zonen und die Begegnungszonen)
- Erläuternder Bericht zur Eröffnung des Vernehmlassungsverfahrens
- Fragebogen
- 2 Begleitschreiben
- Liste mit den Adressaten der Vernehmlassung
2.1. Eingegangene Stellungnahmen
Insgesamt sind 102 Stellungnahmen eingegangen. An der Vernehmlassung beteiligten sich 25 Kantone, 4 in der Bundesversammlung vertretene politische Parteien und 4 interkantonale Organisationen. Hinzu kamen Stellungnahmen von 3 gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 4 gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft, 28 Verbänden aus Verkehr und Mobilität sowie von 12 Blaulichtorganisationen. Sämtliche Stellungnahmen können auf der Internetseite des Bundesrats) in der Rubrik abgeschlossene Vernehmlassungen 2021 als PDF-Datei heruntergeladen werden1. Nicht alle Vernehmlassungsadressaten haben ihre Stellungnahme mittels dem zur Verfügung gestellten Fragebogen eingereicht.
Eine detaillierte Auflistung aller 102 Teilnehmenden befindet sich im Anhang.
2.2. Auswertung der Stellungnahmen
Die Teilnehmenden konnten neben den quantitativen Angaben im Fragebogen zu den einzelnen Fragen Bemerkungen und Änderungsanträge formulieren und allgemeine Anliegen zur Thematik vermerken.
1 https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2021/89/cons_1