Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2021/89: Teilrevision der Signalisationsverordnung, Vereinfachung der Einführung von Tempo-30-Zonen und Carpooling · 25 Seiten
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S151-0870 Blaulichtorganisationen 0 00
Übrige 13 316
Total 41 3778
4. Einführung einer Signalisation für Mitfahrgemeinschaften (Carpooling) im ruhenden Verkehr Kantone 7 1623
In der Bundesversammlung vertretene politische Parteien 2 24
Gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, 1 01
Städte und Berggebiete Gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft 1 23
Interkantonale Organisationen 1 34
Verbände Verkehr/Mobilität 10 1222
Blaulichtorganisationen 0 00
Übrige 10 818
Total 32 4375
4. Stellungnahmen zu den einzelnen Fragen
4.1. Verzicht auf qualifizierte Gründe zur Anordnung von Tempo-30-Zonen
Fragestellung: Sind Sie einverstanden, dass die Anordnung von Tempo-30-Zonen auf siedlungsorientierten Strassen den allgemeinen Regeln für Verkehrsanordnungen und Verkehrsbeschränkungen unterstellt wird (Art. 108 Abs. 4bis E-SSV)?
Zustimmung
AR, BE, AI, BL, BS, FR, GR, JU, LU, TG, UR, NE, GE, GL, SO, SG, VD, ZH, GPS, SPS, GLP, UVS, Schweizerischer Gemeindeverband, SGB, ACVS, KSSD, KKJPD, KKPKS/SVSP, ASTAG, VCS, Pro-Velo, FUS, SVI, BFU, VfV, IGöV, FSU, SMO, HA-DSF, RdA, VKF, FKS, VSBF, ECA, BGV, GVTG, GVG, AGV, Lärmliga, PUSCH, VASOS, VPOD, SZBLIND, FSA, Lausanne, StadtLuzern, Münsingen, Lugano, Grüne-Unabhängige, UFS, RWU, RZU, NQNV, P. Hartmann
Bemerkungen
Der Begriff «verkehrsorientiert» soll nicht neu in der Strassenverkehrsgesetzge- UR, FUS,
bung aufgenommen werden. Lärmliga,
StadtLuzern
Die Unterscheidung zwischen siedlungs- und verkehrsorientierten Strassen ist P. Hartmann nicht zweckmässig.
Der Begriff der «siedlungsorientierten Strassen» muss im Gesetz definiert wer- SG,
den. KKPKS/SVSP, KKPJD
Es ist auf Bundesstufe zu regeln, dass in Tempo 30-Zonen auf siedlungsorientier- RWU
ten Strassen keine Massnahmen erforderlich sind.
Eine Tempo-30 Einführung bedingt regelmässige Kontrollen, insbesondere in Grüne-Unab-Schulnähe. Wo der Widerstand gegen eine Reduktion auf Tempo-30 gross ist, hängige
wäre auch eine Reduktion auf Tempo-40 denkbar.
Eine Ausnahmeregelung für Feuerwehr, Polizei und Rettungswesen ist benötigt, BE, SO, LU,
um die Fahrt zum Einsatzort zu verkürzen. Die Angehörigen der Milizfeuerwehren KKPKS/SVSP, hätten mit einer vermehrten Einführung von Tempo-30-Zonen nicht nur länger für KKJPD, RK die Fahrt vom Feuerwehrmagazin zum Einsatzort, sondern auch für das Einrü- MZF, VPOD,
cken ins Feuerwehrmagazin. Der Rasertatbestand gemäss Art. 90 Abs. 3 und 4 VKF, BORS,