Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2022/25: Teilrevision Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021 2327) · 37 Seiten

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SP – Sozialdemokratische Partei der Schweiz

«Die SP Schweiz begrüsst die vorgeschlagenen Massnahmen dieser Teilrevision ausdrücklich. Es ist nun besonders wichtig, dass diese vorgeschlagenen Massnahmen im Rahmen der Umsetzung nicht verwässert werden. Das Stimmvolk hat ausdrücklich ein solch strikt formuliertes Werbeverbot gutgeheissen – zu diesem soll es jetzt auch kommen. Die vorgeschlagenen Formulierungen gehen auch im internationalen Vergleich nicht zu weit, unsere Nachbarländer gehen vielmehr noch weiter: Frankreich, Italien und Österreich untersagen beispielsweise zusätzlich die Plakatwerbung, die Kinowerbung sowie Wettbewerbe und die an Privatpersonen gerichtete Direktwerbung. Italien gestattet keine Werbung in den Verkaufsstellen und in Deutschland sind Aussenwerbung, Plakatwerbung und Kinowerbung bei Filmen, die Minderjährigen zugänglich sind, sowie die unentgeltliche Abgabe von Zigaretten seit dem 1. Januar 2022 verboten.»

Economiesuisse

«Der Vorentwurf zur Teilrevision des Tabakproduktegesetzes konzentriert sich nun aber nicht ausschliesslich auf das Thema, das Gegenstand der Volksabstimmung war, sondern geht weit darüber hinaus. Der Vorentwurf greift insbesondere auch Themen auf, bei denen das Parlament abschliessend diskutiert und beschlossen hatte und die nichts mit der Volksabstimmung zu tun haben. Damit überdehnt der Bundesrat den aus der Volksabstimmung hervorgehenden Auftrag und stellt ohne erkennbaren Grund die Autorität der Legislative und die Gewaltenteilung in Frage.»

EKSN – Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten

«Die EKSN legt Wert darauf, dass die von der Volksinitiative verlangten Werbeeinschränkungen vollständig und effektiv umgesetzt werden. Deshalb begrüsst sie den Vorschlag des Bundesrates, strenge Massnahmen im Sinne eines wirksamen Schutzes Minderjähriger zu ergreifen. Wenn die vorgeschlagenen Bestimmungen wie geplant umgesetzt werden, kann die Schweiz damit näher an die internationalen Standards zur Regulierung und Einschränkung von Tabakwerbung, Verkaufsförderung und Sponsoring herangeführt werden. Die EKSN ist erfreut und unterstützt diesen bedeutenden Schritt für die Bekämpfung des Tabakkonsums und den Jugendschutz. Sie ist der Ansicht, dass Jugendliche, insbesondere auf der Grundlage von Artikel 11 der Bundesverfassung (Schutz der Kinder und Jugendlichen), unbedingt vor kommerziellen Gesundheitsfaktoren und industriellen Praktiken geschützt werden müssen, die jeglichen Bemühungen und politischen Massnahmen im Bereich der öffentlichen Gesundheit zuwiderlaufen.»

Swiss Cigarette

«Der Bundesrat geht mit der Forderung nach einem totalen Werbeverbot weit über die Forderungen der Initianten hinaus. Das Volk hat am 13. Februar 2022 nicht über ein totales Werbeverbot abgestimmt, sondern über den Schutz Minderjähriger vor Tabakwerbung. Umzusetzen ist gemäss dem Wortlaut der Volksinitiative der Schutz Minderjähriger vor Tabakwerbung. Trotzdem will der Bundesrat mit dem Vorentwurf ein umfassendes, undifferenziertes Totalverberbot von Werbung für sämtliche Tabakprodukte und elektronische Zigaretten für alle Kommunikationskanäle einführen. Er schiesst damit weit über das Ziel hinaus. Selbst die Initianten der Volksinitiative verlangen explizit kein Totalverbot.»

FDP. Die Liberalen

« In diesem Sinne unterstützt die FDP grundsätzlich jene Massnahmen des Vorentwurfs, welche zur Sicherstellung des Schutzes der Kinder notwendig sind:

- Werbeverbot in Presseerzeugnissen (Art. 18, Abs. 1, Bst. a E-TabPG); Werbung in der Presse, die

sich messbar an Erwachsene richtet, muss jedoch weiterhin erlaubt bleiben;

- Werbeverbot auf Werbeträgern, auf denen sie Minderjährige erreichen können (Art. 18, Abs. 1, Bst.

d, Ziff. 1-3 E-TabPG);

- Werbeverbot an öffentlichen Orten, die von Minderjährigen besucht werden können (Art. 18, Abs. 1,

Bst. e E-TabPG);

- Werbeverbot in Kinos (Art. 18, Abs. 1, Bst. c E-TabPG). Werbung, Verkaufsförderung und

Sponsoring, das Minderjährige nicht erreicht, soll jedoch explizit erlaubt bleiben.

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