Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2022/25: Teilrevision Bundesgesetz über Tabakprodukte und elektronische Zigaretten (TabPG, BBl 2021 2327) · 37 Seiten
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Zusammenfassung
Die Vernehmlassung des Gesetzesentwurfs des Bundesgesetzes über Tabakprodukte und
elektronische Zigaretten (E-TabPG) stiess auf grosses Interesse und zeigte einmal mehr, dass die Thematik stark umstritten ist. Die insgesamt 369 eingegangenen Vernehmlassungsantworten lassen sich dabei im Grossen und Ganzen eine der beiden folgenden Gruppen zuordnen. Die erste Gruppe, bestehend aus den politischen Parteien SP, GRÜNE und EVP, der GDK, einer grossen Mehrheit der Kantone, mehreren kantonalen Vereinigungen, der Eidgenössische Kommission für Fragen zu Sucht und Prävention nichtübertragbarer Krankheiten (EKSN) sowie Gesundheitsorganisationen1 begrüsst die Vorlage grundsätzlich und fordert teilweise darüber hinausgehende Ergänzungen oder
Verschärfungen. Die FDP, die Mitte, ein Kanton sowie einige Wirtschaftsorganisationen befürworten den Gesetzesentwurf ebenfalls, äussern jedoch Vorbehalte und fordern in bestimmten Bereichen weniger weitgehende Einschränkungen. Die zweite Gruppe, bestehend aus der SVP, einem Kanton sowie Wirtschaftsorganisationen1 und der E-Zigarettenbranche, steht der Vorlage kritisch bis sehr kritisch gegenüber und erachtet verschiedene vorgesehene Regelungen als zu weitgehend. Insgesamt wurden von einer Vielzahl an Vernehmlassungsteilnehmenden Präzisierungs- und Änderungswünsche eingebracht, wobei die Wichtigsten nachfolgend in Kürze zusammengefasst sind.
Die im Gesetzesentwurf vorgesehene Einschränkung der Werbung geht insbesondere gemäss der SVP, der Mitte, der FDP, zwei Kantonen sowie Wirtschaftsorganisationen und Vertretungen der E-Zigarettenbranche über den Volkswillen hinaus. Die SVP sowie Wirtschaftsorganisationen sind der Ansicht, dass Werbung sowohl in Zeitungen, Zeitschriften und anderen Publikationen, im Internet sowie an Verkaufsstellen und weiteren Orten resp. Veranstaltungen weiterhin erlaubt bleiben sollten, sofern durch geeignete Massnahmen sichergestellt werden kann, dass sie nur Erwachsene erreicht. Auch die Mitte stellt in Frage, ob ein absolutes Werbeverbot zwingend notwendig sei. Die FDP und zwei Kantone begrüssen die Massnahmen zum Schutz von Minderjährigen, aber stellen jedoch ein absolutes Werbeverbot im Internet in Frage. Umgekehrt wünschen sich primär die EVP, vier Kantone und Gesundheitsorganisationen in erster Linie ein umfassendes Werbeverbot oder eine Verschärfung resp. Ausweitung der vorgesehenen Einschränkungen. Beispielsweise werden neutrale
Einheitsverpackungen für Tabakprodukte und elektronische Zigaretten gefordert oder dass zumindest Produkteverpackungen in der Verkaufsstelle für Minderjährige nicht mehr sichtbar präsentiert werden dürfen. Sie weisen auch darauf hin, dass mehrere Regelungen, die im Tabakproduktegesetz oder in der Verordnung dazu verankert sind, detaillierter formuliert werden sollten, um Lücken zu schliessen
Eine ähnliche Aufteilung in zwei Gruppen existiert bezüglich der im TabPG vorgesehenen
Einschränkung der Verkaufsförderung von Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten. Die SVP, Wirtschaftsorganisationen und Vertretungen der E-Zigarettenbranche fordern, dass
Verkaufsförderungsaktivitäten, welche sich ausschliesslich an Erwachsene richten, erlaubt bleiben sollen. Auch die direkte Verkaufsförderung mittels persönlichen Mailings und Abgabe von Flyern an erwachsene Konsumentinnen und Konsumenten solle weiterhin möglich sein. Dagegen sprechen sich u.a. die EVP, die SP, GRÜNE, 17 Kantone und die Gesundheitsorganisationen für diese
Einschränkungen aus. Einige Vernehmlassungsteilnehmende, u.a. der Kanton GE, wünschen sich ein absolutes Werbeverbot oder eine Präzisierung bzw. punktuelle Ergänzung der Einschränkungen.
Darüber hinaus fordern die Kantone BS und GE sowie Gesundheitsorganisationen ein Verbot (bzw. im Falle des Kantons AR eine Einschränkung) von Verkaufsautomaten für Tabakprodukte und
elektronische Zigaretten an öffentlichen Orten, die von Minderjährigen besucht werden können. Für die Kantone BL und SO müssten solche Automaten frei von Werbung sein.
Die Einschränkungen des Sponsorings von Veranstaltungen in der Schweiz stossen auf breite Zustimmung. Die SVP und Wirtschaftsorganisationen fordern jedoch, dass die Einschränkungen nicht gelten sollen, sofern durch geeignete Massnahmen sichergestellt werden kann, dass die Werbung vor Ort für Minderjährige weder sichtbar noch zugänglich ist.
1Für eine Auflistung, welche Akteure unter diesem Begriff zusammengefasst werden, siehe Anhang dieses Berichts.
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