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Vernehmlassung 2022/32: Änderung der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) und Erlass einer neuen Verordnung des EDI über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger · 20 Seiten

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Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger. V des EDI

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kritischen Kontrollpunkte (Hazard Analysis and Critical Control Points, HACCP-System) basierenden Verfahren durchführt.

7. Kapitel: Anforderungen an die Verwendung von Dünger

Art. 54 Transport und Lagerung

Nach der Mischung sind Dünger mit Fleisch- und Knochenmehl oder verarbeitetem tierischem Protein wie folgt zu transportieren und zu lagern:

a. als Massengut unter Bedingungen, die eine Kreuzkontamination verhindern;

b. vorverpackt in Säcken, wenn sie für den Endverbrauch bestimmt sind; oder

c. in einem Betrieb der Primärproduktion an einem geeigneten Lagerort, an dem Nutztiere nicht damit in Berührung kommen.

Art. 55 Aufzeichnungen beim Ausbringen von Dünger auf

landwirtschaftliche Flächen

1Wer für landwirtschaftliche Flächen verantwortlich ist, auf die Dünger ausgebracht werden und zu denen Nutztiere Zugang haben oder von denen Grünfutter zur Verfütterung an Nutztiere geschnitten wird, muss mindestens zwei Jahre lang Aufzeichnungen führen über:

a. die Mengen der ausgebrachten Dünger;

b. das Datum und den Ort, an dem die Dünger ausgebracht wurden;

c. das Datum, an dem nach der Ausbringung Nutztiere zum Weiden auf die landwirtschaftlichen Flächen gebracht wurden oder an dem Grünfutter zu Verfütterungszwecken geschnitten wurde.

2Diese Aufzeichnungspflichten gelten nicht für Dünger, die keine anderen tierischen Nebenprodukte enthalten als Magen- und Darminhalt, Gülle oder die in Artikel 28 Absatz 1 VTNP aufgeführten Nebenprodukte.

8. Kapitel: Inkrafttreten

Art. 56

Diese Verordnung tritt am ... in Kraft.

Eidgenössisches Departement des Innern: … Alain Berset