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Vernehmlassung 2022/32: Änderung der Verordnung über tierische Nebenprodukte (VTNP) und Erlass einer neuen Verordnung des EDI über die Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger · 20 Seiten

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Verwertung von tierischen Nebenprodukten für Futtermittel und als Dünger. V des EDI

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b. die Handhabung von Nichtwiederkäuerprodukten und von Produkten anderer Tierarten räumlich getrennt erfolgt;

c. die Nebenprodukte von Nichtwiederkäuern und von anderen Tierarten räumlich getrennt gesammelt, gelagert und verpackt werden; und

d. die Nebenprodukte von Nichtwiederkäuern regelmässig auf Proteine von anderen Tierarten untersucht werden.

Art. 21 Transport von Nebenprodukten von Nichtwiederkäuern

1

Die für die Herstellung von gemischtem verarbeitetem Protein von Nichtwiederkäuern bestimmten tierischen Nebenprodukte müssen mit Fahrzeugen und Containern, die nicht für den Transport von Produkten anderer Tierarten verwendet werden, zu einem Verarbeitungsbetrieb transportiert werden.

2

Zur Herstellung von gemischtem verarbeitetem Protein von Nichtwiederkäuern bestimmte tierische Nebenprodukte dürfen jedoch mit Fahrzeugen und Containern transportiert werden, die davor für den Transport von Produkten anderer Tierarten verwendet worden sind, wenn sie nach einem dokumentierten Verfahren gereinigt wurden, das Kreuzkontaminationen verhindert.

3

Wird ein solches Verfahren angewandt, sind der zuständigen kantonalen Behörde mindestens zwei Jahre lang Aufzeichnungen zur Verfügung zu halten, anhand derer sich die korrekte Anwendung zurückverfolgen lässt.

Art. 22 Herstellung von gemischtem verarbeitetem Protein von

Nichtwiederkäuern

1

Gemischtes verarbeitetes Protein von Nichtwiederkäuern darf nur in Verarbeitungsbetrieben hergestellt werden, die ausschliesslich Nebenprodukte von Nichtwiederkäuern verarbeiten.

2

Gemischtes verarbeitetes Protein von Nichtwiederkäuern darf jedoch in Verarbeitungsbetrieben hergestellt werden, die auch Nebenprodukte von anderen Tierarten verarbeiten, wenn:

a. die Nebenprodukte von Nichtwiederkäuern einerseits und von anderen Tierarten andererseits räumlich getrennt gelagert werden;

b. die Herstellung von gemischtem verarbeitetem Protein von Nichtwiederkäuern einerseits und von anderen Tierarten andererseits räumlich getrennt erfolgt;

c. das gemischte verarbeitete Protein von Nichtwiederkäuern einerseits und von anderen Tierarten andererseits räumlich getrennt verpackt wird; und

d. das gemischte verarbeitete Protein von Nichtwiederkäuern regelmässig auf verarbeitetes Protein von Wiederkäuern untersucht wird.