Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 29 Seiten

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Schweizer Musikschaffenden kaum zugänglich, weshalb der Anteil der sichtbar angebotenen einheimischen Musik signifikant tiefer sei als in vergleichbaren europäischen Staaten. Notwendig und dringlich seien deshalb ergänzende gesetzgeberische Massnahmen, welche die Streaming-Plattformen verstärkt zu lokalem Handeln stimulieren, z. B. die gesetzliche Verpflichtung, eine Schweizer Niederlassung zu errichten und Branchenvereinbarungen mit den massgebenden Verbänden abzuschliessen, welche die Sichtbarkeit des Schweizer Musikschaffens bei der Promotion, der Kommunikation sowie beim Zugang zu den Playlists fördern und regeln. Schliesslich wird eine Reinvestitionspflicht der Streaming-Plattformen analog dem Vorgehen im Filmbereich auch im Bereich Musik gefordert, da dort die dominante Marktstellung der ausländischen Plattformen exakt gleich oder noch schlimmer sei als im Filmbereich.

Laut SMR erfordert das Thema eine enge Zusammenarbeit mit den Fachpersonen aus dem Schweizer Musikbereich; eine «Taskforce Streaming» könne ein Ansatz sein, um dieses wichtige Thema effizienter zu bearbeiten und die richtigen Massnahmen in die Wege zu leiten, beispielsweise regulatorische Massahmen.

Laut SGDA sind auch Game-Plattformen heute weltweit marktbestimmend. Deren Auswahlmechanismen seien für viele Schweizer Gameschaffende kaum zugänglich respektive nachvollziehbar. Entsprechend sei wie im Film- und Musikbereich auch im Games-Bereich eine Diskussion nötig, welche Rahmenbedingungen globale Plattformen für die Sichtbarkeit des Schweizer Gameschaffens haben sollen.

d. Filmförderung

Förderstrukturen und Finanzierungsinstrumente

Cinésuisse (ähnlich auch AROPA, CinéF, GARP, GSFA, IGF, PC, SFAk, SFM, SFP, SFV, SINC, SKV, SSV) merkt an, dass die raschen Veränderungen durch die Digitalisierung und die Veränderungen im Filmkonsum eine Überprüfung der aktuellen Förderstrukturen im Filmbereich notwendig machen würden und begrüsst die dazu vom BAK eingeleitete externe Studie. Zudem erachten mehrere Organisationen (namentlich ARF, AROPA, CinéF, Cinésuisse, EFiK, GARP, GSFA, IGF, PC, SFP, SFV, SINC, SKV, SSV, Suisseculture) das aktuelle Instrument des Zahlungsrahmens als nicht zielführend (Annuitätsprinzip als Hindernis bei mehrjährigen Projekten). Für die in der Regel mehrjährigen Filmprojekte sei stattdessen neu ein Verpflichtungskredit vorzusehen.

Die SRG SSR begrüsst die 2024 in Kraft tretende Investitionspflicht und erinnert daran, auch Werbefenster in die Pflicht zu nehmen. Weiter beantragt die SRG SSR, Serien zu berücksichtigen und entsprechend in den Filmfördergefässen aufzunehmen.

Gemäss mehreren Organisationen (namentlich ARF, GSFA, PC, SSV) bedarf es für eine beständige Visibilität des Schweizer Filmschaffens eines eigens zu errichtenden, institutionell unabhängigen Filmerbeportals.

IGF hält fest, dass die Investitionspflicht im Bereich Streaming und Werbefenster dazu führen werde, dass in der Schweiz zukünftig mehr Serien und Filme realisiert werden. Es werden mehr Personen über eine längere Produktionsdauer und in personalintensiven Serien beschäftigt werden können. Bereits heute ist ein Fachkräftemangel bei den künstlerischen und technischen Crewmitgliedern spürbar. Hier wird der Bund gemeinsam mit den Kantonen sowie der Branche die Schaffung von Aus- und Weiterbildungsmöglichkeiten in Filmberufen im Fokus haben müssen, um den Nachwuchs und Neu- sowie Quereinsteigerinnen und Quereinsteiger zu fördern. Die Filmbranche selber ist mit dem Projekt «Filmstaff» auch aktiv und versucht durch gezielte Massnahmen Personen dafür zu gewinnen, im Filmbereich zu arbeiten.

Gemäss AROPA und CinéF sollen namentlich bei Koproduktionen mit Streaming-Plattformen, aber auch im Allgemeinen, die Wahrung der Urheberrechte sowie die Einhaltung der Entschädigungsmodelle für die Auswertung der Werke als Bedingungen hinzugefügt werden (siehe Stellungnahme der SSA).