Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 29 Seiten

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Economiesuisse begrüsst die Erneuerung des Aktionsplans Baukultur durch den Bund und erwartet dabei den Einbezug der relevanten und repräsentativen Akteure aus der Privatwirtschaft.

Gemäss sgv ist die Zusammenarbeit zwischen Bund, Kulturverbänden und privaten Institutionen ein Kartell. Dieses Kartell müsse zerschlagen werden, indem die Zusammenarbeit abgebaut werde. Verbände müssten vom Staat unabhängig sein und dürften entsprechend auch keine Subventionen oder Privilegierungen erhalten.

4.4 Kernthema 4: Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes

Inhalt des Kernthemas: Eine Baukultur von hoher Qualität verbindet den Schutz und die Pflege des natürlichen und kulturellen Erbes mit einer qualitätsvollen Weiterentwicklung des Siedlungsraums. Das Anliegen einer Baukultur von hoher Qualität soll gemäss Botschaftsentwurf gesetzlich verankert werden. Den Vernehmlassungsadressaten wurde folgende Frage gestellt: Sind Sie mit der vorgeschlagenen Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes einverstanden?

Grundsätzliche Zustimmung Grosse Vorbehalte Ablehnung

Kantone EDK, AG, AI, AR, BE, BL, BS, FR,

GE, GL, GR, JU, LU, NE, NW, SG,

SO, TG, TI, UR, VD, VS, ZH

Politische Parteien GPS, SP FDP, Mitte

Wirtschaftsverbände economiesuisse, sgv

Dachverbände der SSV SAB, SGV

Gemeinden, Städte und

Berggebiete

Organisationen AdS, AP, ARF, AS, ASO, BSA, DHA, SBMV

EKD, ENHK, EOV, GSK, HR, NIKE,

NSP, SAM, SDA, SHS, SIA, SIG,

SIR, SKR, SkuV, SL-FP, SMPV,

SMR, STPV, Suisseculture, t., TFC,

VINTES, VmR

Die vorgeschlagene Revision des Natur- und Heimatschutzgesetzes stiess in der Vernehmlassung auf breite Zustimmung bei den Kantonen und den eingeladenen Organisationen. Skeptisch (aber nicht ablehnend) äusserten sich die Mitte und die FDP. Gewisse Teilnehmende (economiesuisse, SAB, SGV und sgv) lehnen die Revision ab.

Die Befürworter der Revision heben etwa hervor, dass die Verankerung der Baukultur im NHG eine Kontinuität der bisherigen Arbeit sicherstelle (namentlich SHS). Gemäss GPS ist es wesentlich, dass die Auswirkungen auf die Umwelt und die natürlichen Ressourcen sowie die wirtschaftliche Nachhaltigkeit als Schlüsselfaktoren für die Qualität im Bereich Baukultur erkannt wurden. Mehrere Organisationen (namentlich ARF, SIG, Suisseculture, visarte) machten im Zusammenhang mit der Baukultur geltend, dass kreative, ästhetische oder künstlerische Aspekte ignoriert würden und erwarten, dass die Aspekte «Kunst und Bau» und «Kunst im öffentlichen Raum» als Teil der Baukultur thematisiert werden.

Die Städte (SSV) bemerken, dass sie eine nachhaltige, qualitätsvolle Innenentwicklung befürworten und so für die Gestaltung eines attraktiven Lebensraums für ihre Anwohnenden sorgen. Entsprechend seien die Städte in Artikel 17b Absatz 3 E-NHG explizit zu erwähnen.

Der Kanton TI schlägt vor, den Rechtsrahmen weiter zu vervollständigen, indem auch im Raumplanungsgesetz die Baukultur verankert wird.

Die Mitte und FDP äussern sich skeptisch zur Revision: Die Mitte ist der Ansicht, dass mit der vorgeschlagenen Gesetzesänderung viel Aufwand und ein hoher Verbrauch von finanziellen Mitteln entstehen könnten, wenn der Bund als Bauherr, Betreiber, Regulator und eventuell Geldgeber Einfluss