Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 29 Seiten

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Personen und Institutionen ihrer Verpflichtung nachkommen. Dies würde erhebliche Zusatzmittel erfordern und die Vollständigkeit könnte dennoch nicht garantiert werden.

Auch eine Mehrheit der sich dazu äussernden Organisationen aus dem Bereich des Kulturerbes (unter anderem BibS, Memoriav) befürwortet die vorgeschlagene Revision des Nationalbibliotheksgesetzes. Memoriav weist darauf hin, dass der Umfang des Dépôts klar definiert werden müsse.

Die vorgeschlagene Revision stiess bei den Organisationen in der Vernehmlassung auf eine geteilte Einschätzung: Einige Organisationen aus dem Bereich des Kulturerbes begrüssen die Revision und sprechen teilweise von einem «überfälligen Schritt». Andere Kulturorganisationen (AdS, Alesi, LS, SBVV, SIG, SMR, SMV, Sonart, SSA, Suisseculture, t. usw.) sowie swisscopyright (Zusammenschluss der anerkannten Verwertungsgesellschaften) lehnen die vorgeschlagene, entschädigungsfreie Lösung dezidiert ab und sprechen von einer inakzeptablen Enteignung der Rechteinhaber. Die Opponenten fordern den Bund auf, mit den Rechteinhabern faire Lösungen auszuhandeln und – soweit dies nicht möglich sein sollte – mit den Verwertungsgesellschaften sogenannte erweiterte Kollektivlizenzen2 (EKL) gemäss Artikel 43a Urheberrechtsgesetz (URG; SR 231.1) abzuschliessen. BibMed schlägt vor, diese Frage im Rahmen der Erarbeitung der nationalen Strategie für das Kulturerbe unter Einbezug der beteiligten Parteien zu regeln.

4.6 Auswahl weiterer Themen

Nachfolgend findet sich eine Auswahl der aus Sicht des EDI weiteren Themen aus den Stellungnahmen der eingeladenen Vernehmlassungsadressaten. Bei der Auswahl wurde der Fokus auf kontroverse abgehandelte Massnahmen gelegt. Die Mehrheit der nachfolgend erwähnten Themen respektive Massnahmen werden im Grundsatz begrüsst, aber in Bezug auf die konkrete Ausgestaltung oder Umsetzung kritisiert. Um die Kritik nachvollziehbar zu machen, ist sie nachfolgend teilweise relativ ausführlich dargestellt.

a. Finanzmittel

Die grosse Mehrheit der Teilnehmenden (unter anderem EDK, praktisch alle Kantone, Städteverband, Gemeindeverband, Gewerkschaftsbund, GPS, SP sowie praktisch alle eingeladenen Organisationen) fordert eine markante Erhöhung der Finanzmittel für die Kultur im Vergleich zur Vernehmlassungsvorlage (pro memoria: nominales Wachstum im Durchschnitt 1,2 % respektive real 0,2 % pro Jahr).

Die Kantone und die Städte kritisieren insbesondere ein Ungleichgewicht zwischen dem Ambitionsniveau des Bundes einerseits und der finanziellen Ausstattung andererseits. Ohne Zusatzmittel muss nach Ansicht der Kantone und der Städte eine Priorisierung der Bundesmassnahmen erfolgen. Die Forderung nach Mehrmitteln lässt sich in zwei Fallgruppen aufteilen:

Die spartenübergreifenden Kulturdachverbände und viele weitere Teilnehmende (z. B. AdS, Alesi, ARF, ch, DS, EFiK, HR, IMsp, LR, LS, PC, Petzi, SBV, SBVV, SCS, SFV, SGDA, SIG, SIKJM, SINC, SKV, SMPA, SMV, Sonart, sps, SSA, SSV, Suisseculture, SzCH, t., TFC, VINTES, visarte, VMS, VMS/CH-ICOM, VSSM) erachten die Teuerungsprognose als zu tief bzw. verlangen eine Teuerungskorrektur sowie ein nominales Wachstum von mindestens 2,5 % (statt 1,2 %). Im Weiteren halten die Kulturverbände und zahlreiche weitere Teilnehmende (z. B. AdS, AROPA, BibMed, BibS, CinéF, CinéM, Cinésuisse, Cultura, DS, EFiK, EJV, GARP, GSFA, HR, IGF, Interbiblio, LFS, OLSI, PC, SCS, SF, SFV, SINC, SKJF, SKV, SMPV, SMR, SMV, SPS, sps, SRG SSR, SSA, SSV, STPV, Suisseculture, TFC, visarte, VMS, VMS/CH-ICOM, VSSM) fest, dass alle neuen Massnahmen zu ihrer Umsetzung auf

2 Durch die vom Schweizer Urheberrechtsgesetz vorgesehenen «Erweiterten Kollektivlizenzen» kann eine Verwertungsgesellschaft einem Kollektivlizenznehmer die Nutzung einer grösseren Anzahl von Werken erlaubt werden, auch wenn die Verwertungsgesellschaft die Rechteinhaber nicht vollständig vertritt. Dieses Instrument soll die Verwertung von Rechten fördern, welche ansonsten nur sehr schwierig möglich ist.