Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/17: Botschaft zur Förderung der Kultur in den Jahren 2025–2028 (Kulturbotschaft) · 29 Seiten

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1. Ausgangslage

Gemäss Artikel 27 Kulturförderungsgesetz (KFG) unterbreitet der Bundesrat der Bundesversammlung für jeweils vier Jahre eine Botschaft zur Finanzierung der Kulturförderung des Bundes. Darin bestimmt er seine kulturpolitischen Schwerpunkte für diesen Zeitraum.

2. Zum Vernehmlassungsverfahren und zum Konzept der Auswertung

2.1 Vernehmlassungsverfahren

Am 9. Juni 2023 eröffnete der Bundesrat die Vernehmlassung zum Entwurf der Botschaft zur Kulturförderung für die Periode 2025–2028 (Kulturbotschaft). Die Adressaten der Vernehmlassung konnten bis zum 22. September 2023 Stellung nehmen.

Neben den Kantonen wurden 11 politische Parteien, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 8 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft (nachfolgend: Wirtschaftsverbände) sowie weitere 205 zumeist in Kultur und Bildungswesen tätige Organisationen begrüsst. Insgesamt wurden 254 Adressaten zur Stellungnahme eingeladen.

Insgesamt sind 369 Antworten eingegangen. Eine Stellungnahme haben eingereicht: 26 Kantone, 6 politische Parteien, 3 Wirtschaftsverbände, 3 Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete sowie 131 Organisationen. Im Weiteren haben 200 Personen eine Spontanantwort (ohne Einladung) eingereicht.

2.2 Auswertung

Angesichts der grossen Bandbreite der Themen und der Mannigfaltigkeit der Antworten können in der Auswertung nur die häufigsten und wichtigsten Punkte aus den Stellungnahmen der eingeladenen Vernehmlassungsadressaten angesprochen werden. Es ist auch nicht möglich, die Begründungen und Argumentationen im Einzelnen wiederzugeben, ohne dass der Bericht an Übersichtlichkeit verlieren würde. Massgebend bei der Auswertung war der Grundsatz, die Kernaussagen in reduzierter, aber möglichst unverfälschter Form im Bericht festzuhalten. Die insgesamt 200 Spontanantworten wurden zur Kenntnis genommen, sind aber nicht speziell ausgewiesen, sofern die Inhalte bereits von anderen Teilnehmenden erwähnt wurden.

Auf die summarische Zusammenfassung der Ergebnisse der Vernehmlassung (Ziff. 3) folgt eine Darstellung der Reaktionen zu fünf Kernthemen (Ziff. 4.1 bis 4.5) sowie zu weiteren wichtigen Themen aus den Stellungnahmen der eingeladenen Vernehmlassungsadressaten. Im Anhang finden sich das Verzeichnis der Teilnehmenden – mit einem separaten Verzeichnis der Spontanantworten – sowie eine statistische Übersicht (Ziff. 5). Für weitere Einzelheiten wird auf die Vernehmlassungsantworten verwiesen, die auf der Homepage der Bundeskanzlei einsehbar sind.1

Die Stellungnahmen wurden in Bezug auf die fünf Kernthemen einer der folgenden drei Bewertungskategorien zugeordnet:

a. Grundsätzliche Zustimmung

b. Grosse Vorbehalte

c. Ablehnung

Es haben sich nicht alle Teilnehmende zu allen Kernthemen geäussert. Wo sich Teilnehmende nicht explizit äusserten, wurde keine Zuordnung vorgenommen und insbesondere nicht von einer grundsätzlichen Zustimmung ausgegangen.

1 Abrufbar unter: www.bk.admin.ch > Bundesrecht > Vernehmlassungen > Abgeschlossene Vernehmlassungen > 2023