Vorlage
Vernehmlassung 2023/26: Änderung des Militärgesetzes, der Verordnung der Bundesversammlung über die Verwaltung der Armee und der Armeeorganisation · 20 Seiten
Fedlex · Vorlage · Seite 17Fedlex · Vorlage
Art. 17c Abs. 1 Einleitungssatz und Abs. 3
1Das DIM enthält von den Personen nach Artikel 64a Absatz 1 Buchstaben a - e MG19 folgende Daten:
3Es kann die Daten nach den Absätzen 1 und 2 auch von interessierten Dritten enthalten, die das 15. Altersjahr vollendet und in eine solche Datenbearbeitung eingewilligt haben.
Art. 17e Abs. 1
1Die Gruppe Verteidigung macht den Personen nach Artikel 64a Absatz 1 MG20 deren eigene Daten des DIM durch Abrufverfahren zugänglich.
Art. 17f Datenaufbewahrung
1Die Daten des DIM werden nach der Entlassung aus der Militärdienst- oder Schutzdienstpflicht beziehungsweise nach der Beendigung der Anstellung, der Betreuung, des Beizugs oder der unterstützenden Tätigkeit während längstens fünf Jahren aufbewahrt, sofern nicht die betreffende Person um eine längere Aufbewahrung ersucht und diesem Ersuchen stattgegeben wird.
2Die Daten von interessierten Dritten, die das 15. Altersjahr vollendet haben und keiner anderen Personengruppe nach Artikel 17c Absätze 1 und 2 angehören, werden auf deren Verlangen oder spätestens nach Ablauf von zwei Jahren nach ihrer letzten Aktivität auf dem DIM vernichtet.
Art. 28 Abs. 1 Bst. f
1Die Gruppe Verteidigung macht die Daten des MEDISA durch Abrufverfahren folgenden Stellen und Personen zugänglich:
f. den für die psychologische Beurteilung von Stellungspflichtigen und Angehörigen der Armee zuständigen Psychologinnen und Psychologen in den Rekrutierungszentren der Armee.
6. Abschnitt (Art. 179s–179x) einfügen vor dem Gliederungstitel des 7. Kapitels
6. Abschnitt: Informationssystem Sport
Art. 179s Verantwortliches Organ
Die Gruppe Verteidigung betreibt das Informationssystem Sport (ISport).
Art. 179t Zweck
Das ISport dient der:
a. vereinzelten und dauerhaften Erhebung, Auswertung, Überwachung, Vorhersage und Zurverfügungstellung von Daten über die körperliche und geistige Fitness, Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Gesundheit von Stellungs-
19 SR 510.10
20 SR 510.10