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Vernehmlassung 2023/31: Änderung von Verordnungen im Bereich der Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten · 18 Seiten

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Ein-, Durch- und Ausfuhr von Tieren und Tierprodukten

im Verkehr mit Drittstaaten. V «%ASFF_YYYY_ID»

5 Nicht vorangemeldet werden müssen grenztierärztlich kontrollpflichtige Brief- und Paketsendungen.

Art. 19a Aufzeichnungspflicht des Bestimmungsbetriebs

1 Bestimmungsbetriebe, die Hummeln importiert haben, müssen über die Weitergabe der importierten Hummeln Buch führen. Es sind mindestens folgende Angaben schriftlich festzuhalten:

a. das Datum der Abgabe eines Hummelvolkes;

b. der Name und die Adresse des Empfängers;

c. die Anzahl der abgegebenen Hummelvölker.

2 Die Dokumentation nach Absatz 1 ist während drei Jahren aufzubewahren und den seuchenpolizeilichen Organen auf Verlangen vorzuweisen.

Art. 21 Abs. 3

3 Das EDI legt die formalen Anforderungen an die Gesundheitsbescheinigungen fest. Es regelt die Ersatzbescheinigungen.

Art. 24 Abs. 4

4 Für grenztierärztlich kontrollpflichtige Brief- und Paketsendungen kann das BLV in begründeten Fällen von Absatz 2 abweichende Verfahren bewilligen, wenn sichergestellt ist, dass damit keine erhöhte Gefahr der Einschleppung von Seuchen einhergeht.

Art. 25 Abs. 1 Bst. a und 2

1 Bleibt eine vom grenztierärztlichen Dienst freigegebene Sendung von Tierprodukten im Gewahrsam der Zollstelle, so muss die anmeldepflichtige Person:

a. eine Kopie des GGED aufbewahren, wenn dieses in Papierform ausgestellt wurde;

2 Erfolgt die Zollveranlagung einer Sendung gestaffelt, so muss die anmeldepflichtige Person jeder Teilsendung eine beglaubigte Kopie des GGED in Papierform beilegen oder dieses in elektronischer Form mit einer gültigen elektronischen Signatur vorweisen. Zudem muss sie für jede Teilsendung das Datum der Zollveranlagung und die überprüfte Menge oder das überprüfte Gewicht aufzeichnen.

Art. 28 Abs. 1

1 Die folgenden Begleitdokumente müssen bis zum Bestimmungsbetrieb mit der Sendung mitgeführt werden:

a. das GGED in Papierform oder in elektronischer Form mit einer gültigen elektronischen Signatur;