Erläuternder Bericht

Vernehmlassung 2023/40: Teilrevision der Mehrwertsteuerverordnung (MWSTV) · 20 Seiten

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Teilleistungen entfällt. Ansonsten ist das Gesamtentgelt zum höchsten Saldosteuersatz abzu- rechnen, der für diese Leistungen bewilligt wurde.

Absatz 3: Die Anwendung verschiedener Saldosteuersätze kann administrativ aufwändig sein. Die steuerpflichtigen Personen sollen deshalb den gesamten Umsatz aus steuerbaren Leistun- gen zum höchsten bewilligten Saldosteuersatz abrechnen können.

Art. 89

Die Saldosteuersatzbestimmungen kennen keine Mischbranchen mehr, bei denen ein zweiter Saldosteuersatz nur bewilligt wird, wenn mit der in der Saldosteuersatz-Verordnung genannten Nebentätigkeit mehr als 50 Prozent des steuerbaren Umsatzes erzielt werden. Infolgedessen wird dieser Artikel aufgehoben.

Beispiel: Für das Sportgeschäft X galt bisher die 50 %-Regel und neu die 10 %-Regel:

Umsatzanteil SSS nach Bisherige Neue

Verordnung Regelung Regelung Handel mit Sportartik eln und -k leidern 45.0 % 2.0 % 2.0 %

Vermietung von Sk i, Snowboards usw. 35.0 % 2.8 % 2.0 % 2.8 %

Sk i- und Snowboard-Servicearbeiten 20.0 % 5.1 % 5.1 %

Art. 90

Im Zuge der Vereinfachung der Saldosteuersatzmethode sollen die besonderen Verfahren für die Abrechnung von steuerfreien Lieferungen von Gegenständen ins Ausland und von steuer- freien Leistungen an Begünstigte nach Artikel 2 des Gaststaatgesetzes ebenso gestrichen wer- den wie das Verfahren zur Anrechnung der fiktiven Vorsteuer und das Verfahren zur Anwen- dung der Margenbesteuerung. Die Absätze 1, 2 und 2biswerden deshalb aufgehoben. Es ver- bleibt nur die Vereinfachung für Imbissbars / Imbissstände mit Konsumationseinrichtung sowie für Anlässe wie Filmvorführungen, Konzerte oder Sportanlässe.

Art. 91

Wer die Saldosteuersatzmethode anwendet und Leistungen nach Artikel 45 Absatz 1 MWSTG bezieht, muss die Bezugsteuer entrichten. Eine Anpassung der Formulierung ist notwendig, weil

• neu bei Übertragungen von Emissionsrechten, Zertifikaten und Bescheinigungen für Emissionsverminderungen, Herkunftsnachweisen für Elektrizität und ähnlichen Rech- ten, Bescheinigungen und Zertifikaten die Bezugsteuer auch dann zur Anwendung kommt, wenn die übertragende Person den Sitz im Inland hat; und

• sich Personen, die mit Saldosteuersätzen abrechnen, neu der jährlichen Abrechnung unterstellen können und deshalb nicht mehr vorgeschrieben werden kann, dass die Be- zugsteuer in der halbjährlichen Abrechnung zu deklarieren ist.

Art. 92

Infolge der Änderung von Artikel 83 Absatz 1 und der Aufhebung von Artikel 93 ist der Eigen- verbrauch bei Anwendung der Saldosteuersatzmethode neu uneingeschränkt berücksichtigt.

Art. 93

Da bei den Wechseln der Abrechnungsmethode von effektiv zu Saldosteuersätzen und umge- kehrt Korrekturen vorgenommen werden, besitzen steuerpflichtige Personen, die die Sal- dosteuersatzmethode anwenden, keine Gegenstände und Dienstleistungen mehr, die ohne Vorsteuerbelastung sind. Dementsprechend entfällt die Notwendigkeit zur Vornahme von Kor- rekturen, wenn unbewegliche Gegenstände neu für ausgenommene oder nicht unternehmeri- sche Zwecke verwendet werden. Artikel 93 kann somit aufgehoben werden.