Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/59: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Umsetzung Motion 19.3445 Fraktion BD «Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall») · 21 Seiten
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che Vorsorge nach BVG und Unfallversicherung nach UVG) und sich nur privat versichern können. Bei Frauen, die einen Lohn beziehen, kann der angestrebte verbesserte Sozialversicherungsschutz hingegen auch über den Zugang zu den obligatorischen Arbeitnehmerversicherungen erreicht werden.
Rechtlich problematisch ist die geltende Sonderregelung dort, wo sie sich lediglich auf eine Verwaltungspraxis stützt, ausdrückliche Rechtsnormen aber fehlen. Es besteht das Risiko, dass ein Gerichtsentscheid die gängige Praxis als unzulässig erklärt und das Urteil weitreichende finanzielle Konsequenzen nach sich ziehen könnte. Dies trifft auf die ALV und Unfallversicherung zu. Die aktuelle
Rechtslage kann zu Rechtsunsicherheit führen. Der Bundesrat erachtet es deshalb als notwendig, für diese Versicherungszweige eine Präzisierung respektive Klärung vorzunehmen.
1.4 Parlamentarische Vorstösse
Die Motion 19.3446 (Fraktion BD; «Mutterschaftsentschädigung endlich auch für Ehegattinnen und eingetragene Partnerinnen von Landwirtinnen und Landwirten») wurde im Gegensatz zum Nationalrat vom Ständerat am 30. September 2021 abgelehnt.
Die Motion 21.3374 (de Montmollin; «Sozialversicherungsschutz für Bauernfamilien. Lage der auf dem Betrieb arbeitenden Ehepartnerinnen und Ehepartner unverzüglich verbessern») wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen und von beiden Räten angenommen. Die Motion nimmt direkt Bezug auf den im Rahmen der AP22+ vorgeschlagenen Sozialversicherungsschutz (neue Voraussetzung bei den Direktzahlungen). Mit dem Parlamentsbeschluss im Rahmen der AP22+, in Artikel 70a Absatz 1 Buchstabe i LwG einen minimalen Sozialversicherungsschutz für die mitarbeitenden Ehegattinnen und Ehegatten als Voraussetzung für die Direktzahlungen einzuführen, wurde das Anliegen der Motion umgesetzt.
Das Postulat 21.4585 (Bulliard; «Einkommen der Bauernfamilien») wurde vom Bundesrat zur Annahme empfohlen und von beiden Räten angenommen. Das Postulat verlangt vom Bundesrat eine umfassende Analyse der Einkommenssituation, namentlich auch eine Analyse der Einkünfte aus Nebenerwerben, die von den Partnerinnen und Partnern erwirtschaftet werden. Der Bericht soll unter anderem auch die Auswirkungen (z. B. Quersubventionen, moralischer Druck, Status, Finanzströme) insbesondere auf die Partnerinnen und Partner gemäss den geltenden Grundsätzen im Bereich der Gleichberechtigung und Stärkung der Frauen thematisieren.
Mit dem Bericht «Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik31» schlug der Bundesrat dem Parlament vor, die Teilrevision des BGBB von der AP22+ zu entkoppeln und separat zu beraten. Mit der Annahme der Motion WAK-S 22.4253 «Entkopplung des bäuerlichen Bodenrechts von der AP22+» hat das Parlament den Bundesrat beauftragt, bis 2025 eine Vorlage für eine Teilrevision des Bundesgesetzes über das bäuerliche Bodenrecht auszuarbeiten. Mit der Vorlage soll namentlich die Selbstbewirtschaftung, die Position der Ehegattinnen und Ehegatten sowie das Unternehmertum gestärkt werden.
Im Rahmen der «Frauensession 2021» wurden drei Petitionen zugunsten der Frauen in der Landwirtschaft verabschiedet:
• 21.2046 | Revision des Eherechts: Abmilderung der negativen Folgen einer Ehescheidung oder Auflösung eingetragener Partnerschaft auf landwirtschaftlichen Betrieben;
• 21.2047 | Soziale Sicherheit. Den Bericht des Bundesrates vom 16. September 2016 (Frauen in der Landwirtschaft)32 umsetzen;
• 21.2049 | Gibt es eine geschlechtsspezifische Diskriminierung bei der Übertragung von landwirtschaftlichen Betrieben?
Die drei Petitionen wurden den beiden Wirtschafts- und Abgabekommissionen (WAK) zugestellt. Die WAK-N, als erste beratende Kommission, hat am 27. Juni 2023 entschieden, die ersten beiden Petitio-
31 Zukünftige Ausrichtung der Agrarpolitik (admin.ch)
32 Der Bundesrat wurde von der Kommission für Wirtschaft und Abgaben des Ständerats mit der Motion 12.3990 beauftragt, einen Bericht über die ökonomische, soziale und rechtliche Absicherung der in der Landwirtschaft tätigen Frauen vorzulegen: Frauen in der Landwirtschaft (PDF, 1003 kB, 26.09.2016). 11/21