Erläuternder Bericht
Vernehmlassung 2023/59: Änderung des Landwirtschaftsgesetzes (Umsetzung Motion 19.3445 Fraktion BD «Angemessene Entschädigung von Ehegattinnen und Ehegatten und eingetragenen Partnerinnen und Partnern von Landwirtinnen und Landwirten im Scheidungsfall») · 21 Seiten
Fedlex · Erläuternder Bericht · Seite 17Fedlex · Erläuternder Bericht
3.3 Beurteilung der beantragten Neuregelung
Vorteile ▪ Die neue Regelung schützt und stärkt mitarbeitende Ehegattinnen und Ehegatten resp. Partnerinnen und Partner von Betrieben, die sich an den Investitionen beteiligen.
▪ Die Stärkung des Sozialversicherungsschutzes bei den Direktzahlungen wird flankiert mit einer zusätzlichen sozialen Regelung bei den Strukturverbesserungen.
▪ Die beantragte Neuregelung wird von der Branche unterstützt (sie entspricht dem Branchenvorschlag).
Nachteile ▪ Anrecht auf Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen haben nicht alle landwirtschaftlichen Betriebe: es gibt Grössenvorschriften (i.d.R. > 1 SAK) sowie Ausbildungsanforderungen.
▪ Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen fokussieren auf das Berggebiet.
▪ Eine zusätzliche Anforderung bei der Vergabe von Finanzhilfen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen schafft einen gewissen administrativen Mehraufwand.
4 Auswirkungen
4.1 Auswirkungen auf den Bund
Die beantragte Neuregelung hat keine direkten Auswirkungen auf die Agrarausgaben des Bundes. Zwar könnten allenfalls einige Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller die angepassten Anforderungen nicht mehr erfüllen. Allerdings wird davon ausgegangen, dass die Nachfrage nach Strukturverbesserungen unverändert hoch bleibt, so dass die beim BLW eingestellten Mittel auch bei einem leichten Rückgang der Gesuche ausgeschöpft werden können.
Die stichprobenweise Prüfung der Selbstdeklaration und das Einholen der nötigen Dokumente verursacht einen minimalen zusätzlichen personellen Aufwand beim Bund im Rahmen der risikobasierten Oberaufsicht, der mit den bestehenden Ressourcen aufgefangen werden kann.
Die Konkretisierung der Neuregelung auf Verordnungsstufe sowie die Vollzugsunterstützung haben einen befristeten Mehraufwand zur Folge. Dieser kann mit den vorhandenen personellen Ressourcen bewältigt werden.
4.2 Auswirkungen auf die Kantone
Die Kantone sind zuständig für den Vollzug der SVV und damit für die Überprüfung der neuen Voraussetzung. Es ist wichtig, dass die zusätzlichen Eintretenskriterien schweizweit einheitlich umgesetzt werden. Für die Kantone ist für diese Grundlagenerarbeitung mit einem kurzfristigen Mehraufwand zu rechnen. Hinzu kommt bei Neuregelungen ein zusätzlicher Informations- sowie Beratungsaufwand. Ebenso ist bei der Gesuchprüfung mit zusätzlichem personellem Aufwand zu rechnen, auch wenn es sich bei der Neuregelung mit Selbstdeklaration um einen einfachen Ansatz handelt.
4.3 Auswirkungen auf die Volkswirtschaft
Die beantragte Neuregelung hat keine nennenswerten Auswirkungen auf die Volkswirtschaft. Für die Landwirtschaft hat sie zur Folge, dass die Sicherheit steigt, im Falle einer Scheidung auch in der Landwirtschaft genügend finanziell abgesichert zu sein. So werden die in den letzten Jahren festgestellten positiven Entwicklungen mit der beantragten Neuregelung weiter gefördert. Im Gegenzug wird der administrative Aufwand im Rahmen von Gesuchen für einzelbetriebliche Strukturverbesserungen für die Landwirtschaft höher: Trotz Selbstdeklaration müssen die Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller künftig die entsprechenden Nachweise einer Beratung und/oder einer Lohnauszahlung / Einkommensteilung anlässlich von Kontrollen vorweisen können. Irrtümliche oder falsche Angaben werden zu Ersatzmassnahmen oder zur Rückforderung der Finanzhilfe des Bundes führen.