Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/67: Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) · 31 Seiten

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Hauptanliegen der Motion, Kinder in der ganzen Schweiz bei der Wahrnehmung ihrer Rechte zu unterstützen und es ist gleichzeitig auch ein Beitrag zum Schliessen der Lücken im System.

Mit dem Auftrag an eine geeignete Institution will der Bundesrat sicherstellen, dass wichtige Aufgaben zur Stärkung der Kinderrechte, die sinnvollerweise auf nationaler Ebene zu leisten sind, erfüllt werden. Es handelt sich um unterstützende und koordinierende Aufgaben, die flächendeckend wahrzunehmen sind und welche die Möglichkeiten der Kantone übersteigen. Diese Aufgaben umfassen:

- die Erarbeitung und Bereitstellung von Fachwissen;

- Analysen zur Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz;

- die Beratung von Behörden; sowie

- die Vernetzung der Akteure im Bereich der Kinderrechte.

Die vorgesehene Lösung wird mit einer Anpassung der KJFV rechtlich verankert. Hierfür wird die Bestimmung in Artikel 3 KJFV ergänzt (Fachstelle des Bundes für die Kinder- und Jugendpolitik) und eine neue Bestimmung Artikel 44a KJFV (Kinderrechtsinstitution) eingefügt.

3 Gesamtbeurteilung des Verordnungsentwurfs sowie hauptsächliche Kritikpunkte und Anpassungsvorschläge

Von den 120 Vernehmlassungsteilnehmenden wird die Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) mehrheitlich kritisiert. Kritisiert wird hauptsächlich, dass mit der Vernehmlassungsvorlage die Motion Noser nicht als umgesetzt gelte. Die Vernehmlassungsvorlage schaffe erstens keine nationale Ombudsstelle, sondern beschränke sich für die Umsetzung der Aufgaben zur Stärkung der Kinderrechte auf die Delegation an eine geeignete Institution. Zweitens würden sich die in der Vorlage aufgeführten Aufgaben auf die Vernetzung, Beratung und die Wissensgenerierung fokussieren. Die wichtigsten Aufgaben gemäss Motion Noser, wie die Mediation und der Zugang zur Justiz, würden ausser Acht gelassen.

Acht Vernehmlassungsteilnehmende (SZ, ZG, BS, AI, SG, AG, Die Mitte und SVP) sprechen sich für die Umsetzung der Motion Noser gemäss Vernehmlassungsvorlage aus.

Nachfolgend wird eine Gesamtbeurteilung der Vernehmlassungsvorlage entlang verschiedener Akteursgruppen vorgenommen, die sich im Rahmen der Vernehmlassung geäussert haben, und es werden die hauptsächlichen Kritikpunkte und Anpassungsvorschläge zusammengefasst. Die detaillierten Rückmeldungen zu den einzelnen Artikeln des Vorentwurfs der Verordnung werden in Kapitel 4 wiedergegeben.

Die Kantone und SODK

Eine Minderheit der Kantone (SZ, ZG, BS, AI, SG, AG) befürwortet die Vernehmlassungsvorlage. Die Kantone SZ, AI und AG sind mit der Vorlage vollumfänglich einverstanden. ZG stimmt der vorgeschlagenen Aufzählung der Aufgaben in Artikel 44a KJFV zu. Die Aufgaben einer Ombudsstelle seien keine Bundesaufgabe, diese seien vielmehr von Kantonen und Gemeinden wahrzunehmen, da auf dieser Stufe ein besseres, niederschwelliges Angebot möglich sei. BS bringt vor, dass die Koordination bestehender Angebote zielführender sei als die Schaffung einer zentralen Ombudsstelle auf Bundesebene. Auf kantonaler Ebene seien bereits Angebote in Bezug auf Vermittlung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen in Beschwerdeprozessen vorhanden. SG teilt die vorgebrachten Argumente bezüglich Kompetenz- und Aufgabenverteilung zwischen Bund und Kantone sowie die schlechtere Zugänglichkeit einer Stelle auf nationaler Ebene. Die Kompetenzordnung werde auf diese Weise gewahrt und kantonale und regionale