Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/67: Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) · 31 Seiten

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Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete

SGemV teilt die Haltung der Kantone (SODK) und hält fest, dass die Vorlage der falsche Ansatz sei. Vielmehr seien von der Verwaltung unabhängige dezentrale Stellen vorzusehen, die direkt der nationalen Ombudsstelle unterstellt seien. Es werde vom Bundesrat gefordert, den Entwurf zu überarbeiten und eine unabhängige, vom Bund unterstützte nationale Ombudsstelle zu schaffen, die dem Hauptanliegen der Motion Noser entspreche. Dabei seien in Abstimmung mit den Kantonen und Gemeinden dezentrale Anlaufstellen vorzusehen, um die Niederschwelligkeit und den Austausch mit bestehenden Angeboten zu gewährleisten. SSV lehnt die Vernehmlassungsvorlage ab und fordert die Schaffung einer niederschwellig zugänglichen nationalen Ombudsstelle, die Kinder und Jugendliche bezüglich ihrer Rechte informiert und berät. Des Weiteren werde die Bundeskompetenz in Artikel 67 Absatz 1 Bundesverfassung und Artikel 41 Absatz 1 Buchstabe g Bundesverfassung gesehen. Die Gewährleistung der Grundrechte in Artikel 29 Bundesverfassung und Artikel 29a Bundesverfassung könne eine von der Verwaltung unabhängige nationale Ombudsstelle für Kinderrechte sicherstellen.

Die gesamtschweizerischen Dachverbände der Wirtschaft

SGB, SGV und TS lehnen die Vernehmlassungsvorlage ebenfalls ab, da sie das Kernanliegen der Motion Noser nicht erfülle. Es solle eine nationale, verwaltungsunabhängige Stelle geschaffen werden, welche Kindern Zugang zu Beratung, Unterstützung und Justiz ermögliche. SGB betont, dass der Zugang zum Recht und die Anhörung von Kindern heute je nach Alter des Kindes, seinen Wohnort oder seinen Ressourcen ungenügend gewährleistet sei. Die nationale Ombudsstelle solle kindgerechte Mitteilungsverfahren und Untersuchungen bei Verstössen gegen die Kinderrechte durchführen können, Einzelbeschwerden von Kindern behandeln sowie wenn nötig zwischen dem Kind und staatlichen Stellen vermitteln. Weitergehend soll sie befugt sein, Empfehlungen an die zuständigen staatlichen Instanzen auszusprechen und beim UN-Kinderrechtsausschuss vorstellig zu werden. Schlussendlich wird dargelegt, dass diese Stelle Kinder aus allen Sprachregionen zugänglich sein solle. Es benötige demnach sprachregionale Antennen, welche direkt der nationalen Stelle unterstellt seien. Gemäss SGV solle insbesondere eine nationale und unabhängige Ombudsstelle auch die Resilienz der Kinder fördern, was eine entscheidende Voraussetzung für ein selbständiges und eigenverantwortliches Leben darstelle. Eigenschaften, wie Selbstwirksamkeit, Anpassungsfähigkeit, Problemlösungskompetenz oder das frühe Übernehmen von Eigenverantwortung würden gestärkt. TS begrüsst, dass sich die vorgeschlagenen Anpassungen in der KJFV auf die Stärkung der Kinderrechte innerhalb der SMRI beschränken. Die Ombudsstelle solle Kinder und Jugendliche bezüglich ihrer Rechte informieren und beraten, zwischen ihnen und involvierten Behörden vermitteln und so ihren Zugang zur Justiz sicherstellen. Bestehende Akteure seien häufig selbst Teil des Justizsystems und Entscheidungsträger und würden keine direkt an Kinder und Jugendliche gerichtete Dienstleistungen anbieten. Weiter hält TS fest, dass eine nationale und unabhängige Stelle die Möglichkeit habe, früh einzugreifen. Auf diese Art werde Unrecht verhindert und zudem vermeide sie durch ihren präventiven Charakter hohe Folgekosten. Auch TS teilt das Argument von SGV in Bezug auf die Resilienz (siehe oben).

Die ausserparlamentarischen Kommissionen

EKFF lehnt die Vernehmlassungsvorlage ab. Insbesondere die Förderung der Partizipation der Kinder werde mit dieser Anpassung auf Verordnungsebene nicht erfüllt. EKFF fordert sprachregionale Anlaufstellen, welche Mediation anbieten und die Situation der Kinderrechte überprüfen. Diese Anlaufstellen sollen jedoch nicht eigenständig, sondern der nationalen Stelle angegliedert sein. Noch näher am Kind wäre die Errichtung von sieben regionalen Filialen der nationalen Ombudsstelle als Kompetenzzentren für die Regionen italienischsprachige Schweiz, französischsprachige Schweiz, deutschsprachiges Mittelland, Zentralschweiz, Zürich, Ostschweiz sowie Nordwestschweiz. Weiter wird von der EKFF kritisiert, dass der Bundesrat aufgrund der Kompetenzzuweisung an Kantone und