Ergebnisbericht

Vernehmlassung 2023/67: Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) · 31 Seiten

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1 Allgemeines

Die Motion 19.3633 Noser Ombudsstelle für Kinderrechte beauftragt den Bundesrat, dem Parlament die Rechtsgrundlagen für eine Ombudsstelle für Kinderrechte zur Beratung vorzulegen. Die Motion verlangt eine nationale Ombudsstelle, welche die Kinder bezüglich ihrer Rechte informiert, berät und den Zugang zur Justiz sicherstellt sowie zwischen Kind und staatlichen Stellen vermittelt. Ferner soll diese Stelle unabhängig und den Kindern und Jugendlichen niederschwellig zugänglich sein.

Der Bundesrat hat am 15. Dezember 2023 das EDI beauftragt, bei den Kantonen, den politischen Parteien, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Gemeinden, Städte und Berggebiete, den gesamtschweizerischen Dachverbänden der Wirtschaft und den interessierten Kreisen zur Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV, SR 446.11) ein Vernehmlassungsverfahren durchzuführen. Das Vernehmlassungsverfahren dauerte vom 15. Dezember 2023 bis zum 29. März 2024. Aufgrund der grossen Anzahl an Stellungnahmen kann dieser Bericht keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben. Für die ausführlichen Kommentare aller Vernehmlassungsteilnehmenden wird auf die Publikation aller Stellungnahmen1 verwiesen.

Es sind insgesamt 120 Stellungnahmen eingegangen. Stellung genommen haben

26 Kantone, 6 politische Parteien, 2 gesamtschweizerische Dachverbände der Gemeinden, Städte und Berggebiete, 3 gesamtschweizerische Dachverbände der Wirtschaft, 82 interessierte Organisationen (inkl. ausserparlamentarische Kommissionen) sowie eine Einzelperson. Eine Liste der Kantone, Parteien, ausserparlamentarischen Kommissionen, Wirtschaftsverbände, weiterer interessierter Organisationen sowie Einzelpersonen, die geantwortet haben, findet sich im Anhang. Die Vernehmlassungsunterlagen und die vollständigen Stellungnahmen sind in elektronischer Form auf der Internetseite der Bundeskanzlei zugänglich.2

Zwei Organisationen haben ausdrücklich auf eine Stellungnahme verzichtet.3 Zwei zur Vernehmlassung eingeladene Organisationen existieren nicht mehr.4

2 Gegenstand der Vernehmlassungsvorlage

Ziel der Vernehmlassungsvorlage ist es, zukünftig eine geeignete Kinderrechtsinstitution mit übergeordneten Aufgaben, wie Wissensbereitstellung, Beratung von Behörden und Vernetzung der Akteure, zu beauftragen.

Die geänderte Verordnung sorgt für eine Stärkung der Kinderrechte auf nationaler Ebene indem die Zuständigkeit beim entsprechenden Amt (Bundesamt für Sozialversicherungen, BSV) verankert und eine geeignete Institution mit Aufgaben im Bereich der Kinderrechte beauftragt wird. Daneben stehen die Kantone in der Verantwortung, bestehende Lücken in ihrer Zuständigkeit anzugehen, so dass alle Kinder und Jugendliche über Beschwerdemöglichkeiten in den sie betreffenden Verfahren verfügen. Dafür müssen ausreichend Unterstützungsangebote vorhanden sein und der Zugang zu gerichtlichen Rechtsmitteln insgesamt kinderfreundlich ausgestaltet werden. Auf dieser Basis kann sich ein leistungsfähiges Kinderrechtsnetzwerk entwickeln, das den Zielen der Motion dient, aber gleichzeitig auch die bestehende föderale Kompetenzordnung wahrt.

Eine unabhängige nationale Ombudsstelle für Kinder, wie sie der Motionär fordert, wird damit nicht geschaffen. Dennoch ist die vorgeschlagene Lösung ein Beitrag zum

1 www.admin.ch > Bundesrecht > abgeschlossene Vernehmlassungen > 2023 > EDI.

2 https://fedlex.data.admin.ch/eli/dl/proj/2023/67/cons_1

3 Schweizerischer Arbeitgeberverband und KKJPD.

4 Quality4children und Allianz für die Rechte der Migrantenkinder (ADEM).