Ergebnisbericht
Vernehmlassung 2023/67: Teilrevision der Verordnung über die Förderung der ausserschulischen Arbeit mit Kindern und Jugendlichen (KJFV) · 31 Seiten
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dass zu den genannten Aufgaben in Artikel 44a KJFV Analysen der Umsetzung der Kinderrechte in der Schweiz gehören. Diese würden mithelfen, Lücken in der Umsetzung der Kinderrechte zu identifizieren und mittels positiver Beispiele aus der Praxis die Qualität der Beratung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen zu verbessern.
SO ist der Meinung, dass die Leistungen in Artikel 44a KJFV mit Blick auf die Funktion einer UMRIK und den gegenwärtigen Lücken im Schweizer System unvollständig seien. Eine UMRIK sollte unbedingt vermittelnde Aufgaben übernehmen, die Partizipation von Kindern fördern und die staatliche Compliance bei der Einhaltung der Pflichten gegenüber Kindern überwachen. In diesen Aktionsbereichen bestünden in der Schweiz derzeit die grössten Lücken und auf diese Aktionsbereiche ziele die Motion, die der Bundesrat mit dem Vernehmlassungsentwurf umsetzen wolle, primär ab. Der vorgeschlagene neue Artikel 44a KJFV erreiche somit weder die Ziele der Motion 19.3633 noch die Umsetzung eines UMRIK-Modells, das für die Schweizer Realität und den Schweizer Kontext angemessen sei.
BL hält fest, dass der Bundesrat eine geeignete Institution mit nationalen Aufgaben im Bereich der Kinderrechte beauftragen möchte, jedoch ohne individuell beratende und vermittelnde Aufgaben einer Ombudsstelle. BL bedauert, dass der Bundesrat davon absehe, eine nationale Ombudsstelle, die unabhängig sei und als Beratungs- und Vermittlungsstelle für Kinder und ihre Bezugspersonen fungiere, zu schaffen, wie von der Motion Noser gefordert werde. Unklar scheine im Vorschlag des Bundesrates, wie die heutigen Stellen, die teilweise bereits Aufgaben im Bereich der Förderung und Verteidigung der Kinderrechte, der Vernetzung oder auch der Bereitstellung von Fachwissen wahrnehmen (wie das BSV, die KKJP und andere), mit der vorgeschlagenen nationalen, verwaltungsexternen Kinderrechtsinstitution zusammenarbeiten würden und wie die Aufgaben verteilt würden, ohne dass sich Doppelspurigkeiten ergeben. BL nehme bereits heute einen regelmässigen Austausch zwischen den wichtigsten Akteuren zumindest auf Bundes- und Kantonsebene wahr.
SH ist der Meinung, dass die neue Ombudsstelle Kinder bezüglich ihrer Rechte informieren und beraten und zwischen ihnen und involvierten Behörden vermitteln und so ihren Zugang zur Justiz sicherstellen solle.
SG begrüsst, dass der Bund unter Einhaltung der bestehenden Zuständigkeiten seiner Koordinations-, Wissenstransfers- und Vernetzungsaufgabe nachkomme.
Gemäss TI fehlen die Kernaufgaben einer Mediationsstelle für Kinderrechte, wie die Begleitung bei Gerichtsverfahren, der Zugang und die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen, für die es schwierig wäre, sich an eine einzige Stelle für das ganze Land zu wenden und die Erstellung von Berichten über die Lage der Kinder und die Umsetzung der UN-KRK. Für Minderjährige (< 18 Jahre) bliebe der Zugang zur Justiz schwierig, da sie sich nicht auf eine Vermittlungsstelle verlassen können, die Beratung und Begleitung garantiere.
VD hält fest, dass sich die Aufgaben der Institution in der vorgeschlagenen Form teilweise mit der Arbeit des NGO-Netzwerks und der bereits vom BSV durchgeführten Arbeit im Bereich der Überwachung und Umsetzung der UN-KRK in der Schweiz überschneiden könnten.
GRÜNE unterstützen die Delegation der in der Verordnung vorgesehenen Aufgaben an eine Institution. Die neu gegründete Schweizerische Menschenrechtsinstitution SMRI scheine prädestiniert, diese Aufgaben zu übernehmen. Dies würde die Fragmentierung der Aktivitäten rund um die Kinderrechte verhindern und die Koordination und Vernetzung fördern.
SP sagt, dass eine nationale und unabhängige Ombudsstelle für Kinderrechte die Kernaufgabe habe, Kindern den Zugang zur Justiz und die gemäss Bundesverfassung Artikel 29 garantierten Verfahrensrechte (wie u.a. rechtliches Gehör und unentgeltliche Rechtspflege, Rechtsvertretung sowie das Recht auf gleiche und gerechte Behandlung) sicherzustellen. Sie informiert, berät und vermittelt zwischen dem Kind und Fachpersonen